Interferon beta-1b

Identisch, aber nicht austauschbar Janina Rauers, 18.10.2011 11:10 Uhr

Berlin - 

Seit Monatsanfang müssen Apotheken bestimmte biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die sogenannten Bioidenticals, substituieren. Auch Betaferon von Bayer und Extavia von Novartis - beide von Bayer hergestellt - sind laut Rahmenvertrag in der Gruppe Interferon-beta1b austauschbar. Weil viele Kassen Rabattverträge über beide Produkte haben, schützt sich der Leverkusener Konzern über abweichende Packungsgrößen vor dem Austausch durch das günstigere Konkurrenzprodukt .

Die Bayer-Packungen liegen mit 12 beziehungsweise 42 Spritzen außerhalb der jeweiligen N-Größen; eine Substitution ist damit ausgeschlossen: Extavia enthält 15 (N2) beziehungsweise 45 Spritzen (N3). Nur Betaferon mit 14 Spritzen kann gegen Extavia mit 15 Spritzen ausgetauscht werden.

Zu Betaferon existierten laut Bayer Verträge mit 135 Kassen, bei Extavia sind es 138. Einzelne Kassen haben nur ein Produkt unter Vertrag; auch hier ist ein Austausch nicht möglich. Zudem kann laut Bayer der Arzt eine Substitution wegen pharmazeutischer Bedenken ausschließen, etwa aufgrund der unterschiedlichen Applikationssysteme.

Laut Rahmenvertrag müssen biotechnologisch hergestellte Arzneimittel ausgetauscht werden, wenn sie auf das jeweilige Referenzarzneimittel Bezug nehmend zugelassen sind und sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden. Mitte August hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf vier Wirkstoffgruppen geeinigt und die jeweils zu substituierenden Präparate festgelegt.