Neue Behandlungsoption

Hypertonie: Aristo bringt Minoxidil

, Uhr
Berlin -

Minoxidil kann für Patient:innen die unter Bluthochdruck leiden eine Behandlungsoptionen, wenn andere Blutdrucksenker nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Mit Minoxidil Aristo (Aristo Pharma) steht ab sofort eine weitere Therapieoption zur Verfügung.

Aristo Pharma bringt mit Minoxidil Aristo nun ein weiteres Präparat auf den Markt, das bei Patient:innen über zwölf Jahren zugelassen ist und eingesetzt wird, wenn maximale therapeutische Dosen anderer Antihypertonika – auch in Kombination – keinen ausreichenden Erfolg gezeigt haben. Gemäß der aktuellen Nationalen Versorgungsleitlinie Hypertonie sollte die Einnahme von Minoxidil in Kombination mit einem Diuretikum und einem Betasympatholytikum – beispielsweise Betablockern – erfolgen, um das Auftreten von Ödemen und Tachykardien zu vermeiden.

Die Tabletten stehen ab diesem Monat in verschiedenen Packungsgrößen und Dosierungen zur Verfügung:

  • Minoxidil Aristo 2,5 mg 30 Stück (N1) (PZN 18879174)
  • Minoxidil Aristo 2,5 mg 100 Stück (N3) (PZN 18879180)
  • Minoxidil Aristo 10 mg 30 Stück (N1) (PZN 18879197)
  • Minoxidil Aristo 10 mg 100 Stück (N3) (PZN 18879205)

Minoxidil ist ein Piperidinopyrimidin-Derivat und wird oral als Vasodilatator bei therapieresistenter Hypertonie angewendet. Die blutdrucksenkende Wirkung ist auf eine Öffnung der Adenosintriphosphat-sensitiven Kaliumkanäle der Gefäßmuskelzellen zurückzuführen. Dabei kann es auch zu einem verstärkten Haarwachstum kommen, weshalb der Wirkstoff ebenfalls zur topischen Behandlung der androgenetischen Alopezie zum Einsatz kommt. Der genaue Wirkmechanismus ist dabei bislang nicht eindeutig geklärt. Angenommen wird unter anderem eine Förderung des Überlebens dermaler Papillarzellen oder Haarzellen.

Während Minoxidil in der Indikation Haarausfall nicht mehr als versorgungsrelevant eingestuft ist, wird er als systemisch anzuwendendes Antihypertonikum weiter in den Listen der versorgungsrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffe nach §52b Absatz 3c AMG geführt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte