Der Phagro wehrt sich gegen Pläne der Bundesregierung, Großhändler zu längerer Lagerhaltung zu verpflichten. Der Verband erkläre sich bereit, Informationen bereitzustellen – eine Verpflichtung der Branche sei dabei jedoch nicht zielführend. Sie würde nur zu neuen Belastungen in der Lieferkette führen.
Zusätzliche Anordnungen zur Lagerhaltung oder Kontingentierung beim Großhandel würden demnach ins Leere laufen, wenn der Großhandel ohnehin nicht oder nur eingeschränkt beliefert wird. „Als vollversorgende pharmazeutische Großhandlungen leiden wir erheblich unter Lieferengpässen“, so der geschäftsführende Phagro-Vorstand Marcus Freitag. „Behördliche Anordnungen zur Lagerhaltung bei Lieferengpässen bringen gar nichts, wenn Arzneimittel nicht mehr ausreichend vorhanden sind. Sie belasten im Gegenteil den Großhandel und verschärfen den ohnehin schon hohen Kostendruck in der Arzneimitteldistribution.“
Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestags den Entwurf des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) beraten. Mit dem plant das Bundesgesundheitsministerium, die Transparenz in der Lieferkette durch verpflichtende Bestands- und Abgabedatenmeldungen zu erhöhen und behördliche Anordnungen zur Lagerhaltung und Kontingentierung zu ermöglichen. Der Verband sieht in dem Vorhaben Licht und Schatten.
„Der Phagro begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln auf die politische Agenda gesetzt hat“, so Freitag. Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen würden das Problem allerdings nicht lösen, sondern zu neuen Belastungen in der Lieferkette führen. Dabei räumt der Phagro ein, dass er der zuständigen Bundesoberbehörde wertvolle Informationen zur Verfügung stellen könnte, mit denen drohende Lieferengpässe besser erkannt und Transparenz über noch verfügbare Bestände geschaffen werden.
Das soll aber bitte freiwillig geschehen – der Verband verwehrt sich auch hier gegen eine Verpflichtung. Statt einer systematischen Pflicht sollten Daten ausschließlich aufgrund einer Einzelfallanordnung und ausschließlich zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses gemeldet werden.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass in die Abfrage von Bestands- und Absatzdaten alle Akteure der Arzneimittellieferkette einbezogen werden, um eine valide Datenbasis zur Einschätzung der Versorgungslage zu schaffen. Dass die Behörde die Lagerhaltung und Kontingentierung von Arzneimitteln anordnen können soll, wenn versorgungsrelevante Lieferengpässe bestehen oder drohen, sieht der Phagro als nicht hilfreich an.
„Für eine vertiefte Lagerhaltung müssten neue Kapazitäten errichtet und betrieben werden, was mit immensen Kosten verbunden wäre, die mit der jetzigen gesetzlichen Großhandelsvergütung nicht zu stemmen sind“, so der Verband. Und noch mehr: Erfahrungsgemäß könnten behördliche Mitteilungen über drohende Lieferengpässe zu Überbevorratungen bei einzelnen Marktakteuren führen und Versorgungsdefizite eher potenzieren als mindern.
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