Hexahydrocannabinol, kurz HHC, ist in Deutschland noch immer legal. Wegen einer fehlenden Verankerung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können Händler munter mit bunten Gummibärchen werben, die legal im Spätkauf zu erwerben sind. Dabei ist das Rauschmittel alles andere als harmlos. Während etliche Länder Europas sich um Eindämmung des Verkaufs solcher halb-synthetischer Cannabinoide bemühen, scheint die Bundesregierung sich mit dem Thema nicht ernsthaft auseinanderzusetzen.
Wegen einer gesetzlichen Lücke bewegt sich der Verkauf von HHC in einer Grauzone. Der Inhaltsstoff ist einer von über 100 Cannabinoiden, die natürlicherweise in vielen Hanfpflanzen vorkommen, jedoch nur mit geringem Anteil. Die Krux: Im BtMG taucht HHC nicht auf. Die Abgabe ist somit nicht konkret geregelt.
Zwar wurde das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt, um zu vermeiden, jeden neu aufkommenden Wirkstoff einzeln einstufen zu müssen. Das halbsynthetische HHC wird aber üblicherweise als „natürlich hergestellt“ gekennzeichnet. Somit gehen Hersteller:innen davon aus, dass HHC nicht in die Gruppe „synthetische Cannabimimetika“ innerhalb des NpSG fällt. Ein Verbot wird umgangen, und somit bieten diverse Händler die HHC-Produkte im Internet oder Spätis an.
Dabei sind die Wirkstoffe keineswegs harmlos: Die häufigsten unerwünschten Nebeneffekte sind Herzrasen, starke Unruhe und Halluzinationen. Einige Konsument:innen hatten laut Berichten so starke Brechanfälle, dass sie hospitalisiert werden mussten. Zudem besteht die Annahme, dass der Konsum vor allem für junge Menschen gefährlich sein kann aufgrund der negativen Einwirkung auf die Hirnentwicklung. Doch gerade diese Zielgruppe wird durch bunte Gummibärchen besonders angesprochen: „Der Kick zum Essen“, so bewirbt beispielsweise der HHC-Shop in Berlin seine „leckeren Spacejellys“ in fünf verschiedenen Geschmacksrichtungen.
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) hat aufgrund der potenziellen gesundheitlichen und sozialen Risiken von HHC schon 2022 Maßnahmen ergriffen. Die Herausgabe eines technischen Berichts, der verlässliche Informationen über HHC und eng verwandte Substanzen liefert, ist eine davon. In Estland, Dänemark und Finnland wurde HHC bereits als illegal eingestuft. Trotz dieser deutlichen Hinweise und proaktiven Schritte der EMCDDA und europäischer Nachbarn bleiben in Deutschland konkrete Entscheidungen aus.
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