Medizinprodukte

Hexal ruft Macrogol-Spülung zurück

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Der Generikakonzern Hexal muss sein Medizinprodukt Darmspülung Hexal, das Macrogol sowie Elektrolyte enthält, zurückrufen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ist das Präparat nicht mehr als Medizinprodukt verkehrsfähig. Der Rückruf erfolge aus formalrechtlichen Gründen, Qualitätsmängel oder Berichte über unerwünschte Wirkungen lägen nicht vor, teilte Hexal mit.

Das Oberlandesgericht Köln hatte vor einem Jahr entschieden entschieden, dass es sich bei dem Präparat nicht um ein Medizinprodukt, sondern um ein Arzneimittel handelt, und damit der Klage des Arzneimittelherstellers Dr. Falk stattgegeben. Das Unternehmen hat mit Endofalk ein ähnlich zusammengesetztes Präparat als Arzneimittel auf dem Markt. Der BGH hatte am 24. November eine Revision von Hexal abgelehnt.

Da Hexal keine Arzneimittelzulassung für das Präparat hat, ruft das Unternehmen die Chargen Darmspülung Hexal mit 6, 72 und 576 Beuteln zurück. Nach Angaben eines Sprechers gibt es zurzeit kein Nachfolgeprodukt.

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