Omep akut: Deko-Wettbewerb zum Abschied APOTHEKE ADHOC, 05.08.2013 09:41 Uhr
Der Generikakonzern Hexal kann sein Produkt „Omep akut“ schrittweise umstellen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) müssen die Holzkirchener den Zusatz „akut“ streichen und das Präparat umbenennen. Die im Markt befindliche Ware darf aber weiter verkauft werden. Sogar eine Werbeaktion zu „Omep akut“ läuft wie geplant zu Ende.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte den Zusatz „akut“ kritisiert, da es einen besonders schnellen Wirkeintritt suggeriere. Das Verwaltungsgericht Köln hatte der Behörde recht gegeben. Danach war Hexal mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG gescheitert. Damit ist das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig und der Namenszusatz muss verschwinden.
Dabei hatte Hexal erst kürzlich einen Schaufenster-Wettbewerb zu Omep akut ausgerufen: Die Apotheken konnten Werbemittel bestellen und diese mit eigene Deko-Ideen kombinieren. Die Fotos des eigenen Schaufensters sollen die Apotheken im Netz direkt auf der Produktseite von Omep hochladen.
Die kreativsten Pharmazeuten erhalten einen Gartenpavillon, eine Biertischgarnitur sowie einen Gutschein des Feinkost-Onlineshops Gourmundo im Wert von 150 Euro. Platz 5 bis 12 immerhin noch einen Gutschein über 70 Euro.
„Die Aktion läuft ganz normal weiter“, sagte ein Hexal-Sprecher. Einsendeschluss ist der 30. September. Auch die übrigen Werbematerialen zu Omep akut dürften benutzt werden, bis Hexal neue zur Verfügung stelle.
Die Holzkirchener stellen jetzt um: Künftig wird der Protonenpumpenhemmer nur noch unter dem Namen „Omep“ verkauft. Die vorhandene Ware dürfe aber abverkauft werden, stellt der Unternehmenssprecher klar. Das Urteil sei „bedauerlich“, werde dem Erfolg des Produkts aber keinen Abbruch tun, ist man bei Hexal überzeugt.