Werbung für Produkte mit einem Bezug zu Corona ist in den meisten Fällen unzulässig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Gemeinsam mit dem Verein in Rheinland-Pfalz gehen die Verbraucherschützer gegen mehrere Hersteller vor. Darunter sind Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung von Dr. August Wolff, der Covidgum und eine Lampe.
Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen geht gegen verschiedene Hersteller vor, die demnach unzulässig mit einem Corona-Bezug für ihre Produkte werben. Die Aussagen in der Werbung wurden von den Herstellern teilweise zurückgenommen. Der Bielefelder Hersteller Dr. Wolff gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Aktuell läuft vor dem Landgericht Bielefeld ein Verfahren.
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass für die Mund- und Rachenspülung Linola sept im Internet mit Aussagen wie „Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert“ geworben wurde. „Aus unserer Sicht und der anderer Wettbewerbsverbände ist das ein klarer Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz.“ Im Laufe der Pandemie seien immer wieder Gerüchte aufgekommen, dass antivirale Mundwässer vor einer Corona-Infektion schützen könnten.
Aktuell wird für die Mund- und Rachenspülung auf der Produktseite des Herstellers wie folgt geworben: Es handele sich um eine „Mundspülung ergänzend zu bestehenden Corona-Maßnahmen“. Das Medizinprodukt helfe, „spezifische behüllte Viren unschädlich zu machen und zu beseitigen“, heißt es weiter. Mit einer gerichtlichen Entscheidung wird Ende April gerechnet.
Der Hersteller betont, dass es bei dem Verfahren um Werbeaussagen gehe: „Die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und NRW stellen die Wirkung des Produkts nicht in Frage“, sagt ein Unternehmenssprecher. Das Verfahren konzentrier sich ausschließlich auf die Frage, ob die werbliche Aussage gegenüber Verbrauchern zulässig sei. „Wichtig ist, dass obwohl der Gesetzeswortlaut nicht eindeutig ist, wir unser Produkt mittlerweile als Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung deklarieren.“
Abgemahnt wurde auch der Kaugummi Covidgum. Für das Medizinprodukt sei „mit auffälligen Aussagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ geworben worden. „Nach einer Abmahnung sind diese Aussagen auf der Internetseite des Herstellers nicht mehr zu finden. Eine Unterlassungserklärung hat der Hersteller aber nicht abgegeben“, so die Verbraucherzentralen.
Auch das Produkt PulmoVir immun von Heilpflanzenwohl wurde kritisiert: „In der Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel konnte der Eindruck entstehen, dass das Präparat aus der Apotheke gegen eine Infektion mit dem Coronavirus helfe. Nach einer Abmahnung wurde die Werbung nicht mehr veröffentlicht.“
Ebenfalls kritisiert wurde die Werbung von Unizink 50 von Köhler Pharma. „Der hessische Anbieter von Unizink 50 hatte sein Arzneimittel unter anderem damit angepriesen, dass es ‚das Eindringen der Viren in Körperzellen verhindern‘“, heißt es. Nach einer Abmahnung habe er sich verpflichtet, mit dieser Aussage nicht mehr zu werben.
Auch im Einrichtungsbereich schauten sich die Verbraucherschützer um. Sie entdeckten, dass für die LED-Lampe Biovitae geworben wird, dass die Strahlen der Lampe im Lichtkegel „bis zu 99,8 Prozent“ der Coronaviren in der Luft reduzieren würden. Der Hersteller sei abgemahnt worden und habe sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, mit der Aussage nicht weiter zu werben.
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