Arzneimittel-Sparpaket

Hersteller von Rösler entzaubert APOTHEKE ADHOC, 26.03.2010 15:33 Uhr

Berlin - 

Es war eine Woche des Bangens für die Generikaindustrie. Bis zuletzt waren kaum Kenntnisse an die Fachöffentlichkeit gelangt, wie das Sparpaket der schwarz-gelben Koalition aussehen würde. Jetzt herrscht Ernüchterung: Die Union hat es nicht geschafft, die Rabattverträge gegen einen Zwangsrabatt einzutauschen. Die FDP und das von ihr geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzen weiter auf Ausschreibungen der Krankenkassen. Eine bittere Pille für die Hersteller, die Stimmung ist im Keller.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) warf Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vor, wie seine Vorgänger zu „kurzfristigen dirigistischen Kostendämpfungsmaßnahmen“ zu greifen. Die vorgesehene Weiterentwicklung der Rabattverträge sei nicht zielführend, insbesondere was den ruinösen Preiswettbewerb und die hieraus resultierende Oligopolbildung sowie Compliance und Versorgungsqualität angehe.

Als „komplett verfehlten Neuordnungsansatz“ bezeichnete der Branchenverband Pro Generika die Vorschläge. An die angekündigten flankierenden Regelungen, mit denen der Wettbewerb erhalten und Oligopole verhindert werden sollen, will Geschäftsführer Peter Schmidt nicht glauben: Der Koalition werde es nicht gelingen, die Marktkräfte zu bändigen, die mit der Einführung der Rabattverträge entfesselt wurden. „Diese Vereinbarungen laufen auf einen rigiden Marktausschluss aller Unternehmen hinaus, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge kommen.“

Das Sparpaket sieht vor, die Rabattverträge der Zivilgerichtsbarkeit und dem Kartellrecht zu unterstellen. Laut Gesundheits-Staatssekretär Stefan Kapferer sollen die Losgrößen sowie die Ausschreibungs-, Verhandlungs- und Zuschlagsmodalitäten so überarbeitet werden, dass sie mittelstandsfreundlicher werden. Viele Stellschrauben also, ein Hoffnungsschimmer?

Das sehen die Hersteller nüchtern: Die Krankenkassen hätten ihre Nachfragemacht zwar konsequent ausgespielt, aber bislang nicht missbraucht, erklärte Schmidt. Dass künftig Zivil- und nicht Sozialgerichte bei den Rabattverträgen zuständig sein sollen, sei ebenfalls nicht mehr als „weiße Salbe“. Letztlich werde die Umsetzung des Eckpunktepapiers dazu führen, dass „der pharmazeutische Mittelstand in einem ordnungspolitischen heilen Umfeld das Zeitliche segnet“.

Nur beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hofft man noch laut: „Verbesserungen erfolgen im generischen Markt: das Ziel der Erhaltung nachhaltigen Wettbewerbs, die überfällige Anwendung des Wettbewerbsrechtes auf Rabattverträge und mehr Wahlrechte für die Patienten weisen in die richtige Richtung.“