EU-Report

Hersteller sehen Wettbewerb woanders APOTHEKE ADHOC, 28.11.2008 13:03 Uhr

Brüssel/Berlin - 

Der Zwischenbericht der EU-Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen bei der Einführung von Generika hat bei den Pharmaherstellern heftige Diskussionen ausgelöst. Während der Europäische Verband der forschenden Arzneimittelhersteller EFPIA den Bericht als „verpasste Gelegenheit“ bezeichnet und mehr Wettbewerb im Generikamarkt fordert, begrüßen die Generikahersteller die Untersuchung.

Laut EFPIA gibt es keine Belege dafür, dass die Branche den Wettbewerb mit Generikaherstellern behindert. Bei entsprechendem Anreiz seien Generika vier Monate nach dem Originalprodukt auf dem Markt - laut EFPIA-Präsident Arthur J. Higgins (Bayer) ein Luxus verglichen mit den teilweise bis zu 14 Monaten für Originalherstellern. Größere Einsparungen seien ohnehin durch mehr Wettbewerb der Generika-Hersteller untereinander möglich, wie die jüngste Preiskürzung in den Niederlanden belege.

Der Europäische Generikaverband EGA begrüßte die Studie und verwies auf die Kosten der Mitgliedsfirmen für unnötige juristische Auseinandersetzungen. Maßnahmen für einen umfassenderen Einsatz von Generika könnten ein besseres Patentrecht, ein Erstattungssystem ohne Fehlanreize sowie eine Förderung der Generikaverordnung und -abgabe beinhalten. Ihre eigenen Zulassungsanträge wollen die Hersteller möglichst vor Ablauf des Patentschutzes bei den Behörden einreichen können.

Beim deutschen Branchenverband „Pro Generika“ reagierte man ebenfalls mit starken Worten: Der Missbrauch von Patentrechten könne und dürfe nicht hingenommen werden“, sagte Verbandschef Peter Schmidt. Man respektiere geistiges Eigentum „ohne Wenn und Aber“, sehe allerdings mit großer Sorge, dass Originatoren „nicht zuletzt wegen stockenden Nachschubs an innovativen Produkten“ mit allen Mitteln versuchten, ihre Patente auszuweiten und zu schützen.

„Die Zeche für diese fragwürdige Patentierungs- und Preispolitik von Originatoren zahlen die Krankenkassen", so Schmidt. Pro Generika fordert, dass Verfahrenspatente, die häufig Wirkstoffpatente flankieren und absichern sollen, in Zukunft nur nach einer positiven volkswirtschaftlichen Folgekostenbeurteilung erteilt werden.