Hersteller mauern bei Impfstoff-Preisen Janina Rauers, 15.07.2011 08:48 Uhr
Zum 1. August müssen die Hersteller die europäischen Referenzpreise für ihre Impfstoffe an den GKV-Spitzenverband melden. Mit den Informationen wird die Höhe des Abschlags festgelegt. Derzeit wird in den Unternehmen noch gerechnet. Schon jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass Hersteller und Kassen weiter über die Höhe der Abschläge streiten werden.
Nach Vorgabe des GKV-Spitzenverbands sollen die Hersteller die Durchschnittspreise für ihre jeweiligen Impfstoffe anhand der Abgabepreise in vier Mitgliedstaaten ermitteln, derzeit sind dies Frankreich Großbritannien, Italien und Spanien. Die Kassen verlangen, dass die Hersteller nicht die Listenpreise, sondern die jeweils tatsächlich gültigen Abgabepreise zu Grunde legen.
Dagegen laufen die Hersteller Sturm. „Wir werden keine vertraulich vereinbarten Preise offenlegen“, sagt der Geschäftsführer von Sanofi Pasteur, Dr. Klaus Schlüter. „Um im Ausland vertraulich geschlossene Verträge zu schützen, können wir nur auf öffentlich zugängliche Listenpreise zurückgreifen.“ Ärger mit den Krankenkassen nimmt Schlüter in Kauf: „Wenn der GKV-Spitzenverband seinerseits Abschläge festsetzt, werden wir prüfen müssen, inwieweit wir dagegen gegebenenfalls juristisch vorgehen.“
Auch bei Stada sieht man Schwierigkeiten: Für saisonale Grippeimpfstoffe müsse der Referenzpreis jedes Mal neu berechnet werden. Dies sei aber erst möglich, wenn die Impfstoffe in den vier Vergleichsländern bereits eingeführt wurden, kritisiert ein Konzernsprecher. Abbott, Ratiopharm und GlaxoSmithKline wollten keine Stellungnahme abgeben, eine Antwort von Novartis steht noch aus.
Derweil haben sich die Unternehmen mit ihren Bedenken an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt. Unter anderem ist den Herstellern zufolge unklar, wie bei der Abrechnung zwischen Pflicht- und Satzungsleistungen der Krankenkassen unterschieden werden soll. Meist werden beide Posten als Sprechstundenbedarf abgerechnet, der neue Abschlag soll allerdings nur für Pflichtleistungen der Kassen fällig werden.