Noch in diesem Jahr wird das Sozialgericht Stuttgart über die AOK-Rabattverträge entscheiden. Im Verfahren geht es um die 61 der insgesamt 83 ausgeschriebenen Wirkstoffe, für die die AOK Baden-Württemberg wegen der Zuschlagsverbote der Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn noch keine Verträge abschließen konnte. Auch wenn die Richter im Sinne der AOK entscheiden, bliebe ungeklärt, wann die Verträge umgesetzt werden können. Vor allem für die Hersteller hängt von der Stuttgarter Entscheidung viel ab, doch derzeit geben sie sich nach außen gelassen.
„Wir feiern erstmal in Ruhe Weihnachten“, sagte Rolf Krüger von Actavis gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Island hat bei den 22 bisher vergebenen Wirkstoffen keinen Zuschlag erhalten. „Derzeit weiß niemand, ob die alte Ausschreibung rechtens war, oder ob wir uns womöglich neu bewerben müssen.“ Dennoch habe Actavis die Produktion für den Fall eines Zuschlags bereits hochgefahren und weitere Termine zur Produktionssteigerung angepeilt. International operierende Hersteller können den Überschuss im Notfall in anderen Ländern verkaufen. Auch bei Teva macht man sich daher keine Sorgen: „Wir haben einen langen Atem. Rabattverträge gibt es sowieso, das ist reiner Formalismus“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Sicher planen können vorerst nur die Hersteller, die einen Zuschlag für einen oder mehrere der 22 vergebenen Wirkstoffe bekommen haben. „Wir gehen davon aus, dass die jetzt geschlossenen Verträge zum 1. Januar in Kraft treten“, sagte ein Hexal-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Er glaube jedoch nicht, dass zum Jahreswechsel Rabattverträge über alle 83 Wirkstoffe umgesetzt werden können: „Das ist für uns kein Szenario.“ Die Lieferfähigkeit für die Wirkstoffe mit Zuschlag könne Hexal gewährleisten. „Natürlich haben wir Vorlaufzeiten in der Produktion, aber wir haben das im Blick.“
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