Magenmittel

Handelsblatt: Ermittlungen zu Iberogast

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Berlin -

Laut einem Bericht des Handelsblatts ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln im „im Umfeld des Konzerns“ Bayer wegen Iberogast. Die Ermittlungsbehörde soll laut Bericht ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um einen Zusammenhang zwischen dem Mittel und einem Todesfall zu klären. Bayer weiß einer Sprecherin zufolge nichts davon.

Dem Handelsblatt zufolge sollen eine mögliche fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Raum stehen. Bayer habe erst nach einem Todesfall eine Warnung vor möglichen Leberschäden durch Iberogast in die Packungsbeilage und die Fachinformationen aufgenommen, so das Handelsblatt. „Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft“, heißt es im Bericht.

Eine Bayer-Sprecherin erklärte auf Nachfrage: „Wir haben keine Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren gegen Bayer in Zusammenhang mit Iberogast.“ Näheres könne man zu dem Vorfall derzeit nicht sagen. Tatsächlich heißt es in dem Handelsblatt-Bericht an anderer Stelle , das Verfahren richte sich noch „gegen unbekannt“. Es geht demnach aber um die Frage, ob Bayer früher vor möglichen Nebenwirkungen hätte warnen müssen.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) waren seit 2008 Meldungen zu unerwünschten Nebenwirkungen, insbesondere Leberschäden, in Zusammenhang mit Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln aufgenommen worden. Die Behörde hatte auch von Bayer wiederholt eine Anpassung der Warnhinweise für das Magenmittel des Herstellers verlangt. Bayer hatte dagegen zunächst Widerspruch eingelegt und auf die Studienlage zu seinem Präparat verwiesen.

Ein im Juli 2018 bekannt gewordener zweiter Fall eines Leberversagens mit Lebertransplantation, der tödlich endete, machte die Umsetzung eines Warnhinweises für Iberogast unumgänglich. Bayer hatte damals darauf hingewiesen, dass bei der Patientin Vorerkrankungen bekannt seien, „die für den Krankheitsverlauf relevant sein könnten“. Und im September 2018 hatte Dr. Christoph Theurer, Leiter Medizin Consumer Health bei Bayer, kommentiert, warum der Hersteller an Schöllkraut festhält: „Bayer hat ein wirksames und bei richtiger Anwendung gut verträgliches Arzneimittel im Markt. Wir stehen unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast in den zugelassenen Indikationen. Es ergibt sich kein Grund, andere Maßnahmen zu ergreifen.“

Auch gegenüber dem Handelsblatt hatte der Hersteller sein Produkt erneut verteidigt. Die negative Bewertung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln durch die EMA habe sich nicht auf Kombinationspräparate wie Iberogast bezogen: „Aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ist kein dosisabhängiger Mechanismus bekannt, aus dem sich eine toxische Wirkung von Iberogast auf die Leber ableiten lässt“, so die Stellungnahme gegenüber der Zeitung.

Iberogast enthält neun Pflanzenextrakte, neben Bitterer Schleifenblume, Angelikawurzel, Kamillenblüten, Kümmel, Mariendistel, Melisse, Pfefferminze und Süßholz auch das umstrittene Schöllkraut.

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