„Ungenügend“ lautete das Urteil von Öko-Test für das Präparat Vitasprint-B12-Trinkfläschchen. Haleon (ehemals GSK) konnte mit dem Arzneimittel nicht punkten: Glaube man dem Anbieter von „Deutschlands Nr. 1 Energietonikum bei herabgesetzter Leistungsfähigkeit“ müsse es sich bei dem Inhalt der Ampullen um einen wahren Zaubertrank handeln, so das vernichtende Fazit. Das Unternehmen weist die Kritik in einer Stellungnahme zurück.
Für Vitasprint B12 wird eine Einnahme von zweimal 30 Tage innerhalb eines Jahres empfohlen. Dabei soll es gegen Konzentrationsschwäche und Abgespanntheit ebenso helfen wie dabei, sich wieder in Form zu fühlen, wirbt der Hersteller.
Öko-Test hält die Wirksamkeit für das deklarierte Anwendungsgebiet jedoch für nicht belegt: Die Fläschchen sind lediglich als traditionelles Arzneimittel zugelassen, Studien für die Zulassung werden daher nicht gefordert. Allein das gab gleich vier Noten Abzug.
In seiner Stellungnahme entgegnet der Hersteller, dass „diese Bewertung vor allem auf die generelle Abwertung des Präparates unter dem Gesichtspunkt der Zulassung als traditionelles Arzneimittel“ zurückzuführen sei. Der Abzug von vier Schulnoten kann nach Ansicht von Haleon nicht mit fehlenden klinischen Studien begründet werden, da es sich bei Vitasprint B12 Trinkfläschchen um „ein durch das BfArM zugelassenes Arzneimittel“ handelt. Mit der Zulassung habe die Behörde „die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität des Arzneimittels geprüft und bestätigt“, heißt es weiter. Das Präparat „erfüllt alle entsprechenden regulatorischen Anforderungen“.
Im Allgemeinen bestehe zu Vitamin B12 und dessen Stoffwechselfunktionen eine umfassende Datenlage, so der Hersteller. So sei Vitamin B12 „als Coenzym vieler Enzymsysteme für die Regulation des Eiweiß-, Fett- und Nucleinsäurestoffwechsels unentbehrlich“ und notwendig zum „Aufbau der Nervenzellen“. Zudem greife es „in die Synthese von DNA aus RNA“ ein.
Ökotest bemängelte zudem einen fehlenden Hinweis für Veganer:innen und Vegetarier:innen. Haleon weist diesbezüglich abermals auf die Zulassung durch das BfArM hin: „Da es sich bei Vitasprint B12 um ein Arzneimittel handelt, sind alle Angaben auf der Verpackung und in der Packungsbeilage von der Bundesoberbehörde BfArM vorgegeben und genehmigt. Die traditionelle Indikation steht dabei nicht in Verbindung mit einem bestimmten Ernährungsstil, und es ist nicht erforderlich, einen speziellen Hinweis aufzubringen.“
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