Guten-Tag-Apotheken

Parkticket als Rx-Bonus

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Berlin -

Kostenfreie Parkplätze vor der Apotheke sind ein wichtiger Standortfaktor. In der Innenstadt oder in Einkaufszentren können für Patienten Gebühren anfallen. Um Kunden zu locken, bieten viele Apotheken die Erstattung der Parkkosten an. Mehrere Mitglieder der Apothekenkooperation Elac Elysée (Guten-Tag-Apotheken) werben im aktuellen Monatsflyer für die Aktion – und bilden dazu ein Rezept ab.

Die Guten-Tag-Apotheke Düsseldorf Arcaden von Wilfried Lynen wirbt auf der ersten Seite des aktuellen Monatsflyers für die Erstattung der Parkkosten: „Wir belohnen Sie für Ihr Kommen“, heißt es. Unter der Schrift ist ein Teil einer Verordnung zu sehen. Die Parkkosten werden nur für die erste Stunde, was einem Euro entspricht, bei Bareinkauf ab 15 Euro oder der Einlösung eines Rezepts erstattet.

Der Inhaber bietet den Service seit Längerem an. Wegen der Anzeige wurde er bereits abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung hat er nicht abgegeben, die Sache ging vor Gericht: „Das Gericht hat die Anzeige anerkannt und sie für gültig erklärt“, so der Apotheker. Da die Apotheke nicht im Zentrum sei und über keine eigenen oder gemieteten Parkplätze verfüge, sei er wettbewerblich im Nachteil. Es herrsche eine Verzerrung gegenüber anderen Apotheken mit entsprechenden Flächen.

Die Erstattung werde nur gewährt, wenn die Bedingungen erfüllt seien, betont er. „Bei der Aktion handelt es sich nicht um einen Bonus sondern eine Parkkostenerstattung. Wir müssen Kunden darauf hinweisen, dass sie bei uns den gleichen Vorteil haben wie bei anderen Apotheken mit Parkplatz.“ Die Erstattung werde von Kunden genutzt, die meisten fragten das Angebot sogar aktiv nach.

Auch das abgebildete Foto des Rezepts stellt laut Lynen kein Problem dar. „Problematisch wäre es, wenn etwa im Hintergrund Prozentzeichen zu sehen wären, die suggerieren, dass der Kunde den Rabatt auf das Rezept bekommt.“ Auch Guten-Tag-Apothekerin Martina Gersiek sieht in der Abbildung keinen juristischen Fallstrick: „Das Foto soll ein Eyecatcher und eine Gedächtnisstütze sein.“

Die Erstattung von Fahrtkosten ist im Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt. Sie fallen unter die zulässigen „handelsüblichen Nebenleistungen“. Explizit ist im HWG von „teilweiser oder vollständiger Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs“ die Rede.

Rx-Boni sind zwar laut HWG verboten, doch selbst die sonst in dieser Frage strenge Wettbewerbszentrale hat kein Problem mit der Zugabe, wenn sie nicht ausschließlich bei der Rezeptausgabe gewährt wird. Es gibt aber auch Hardliner unter den Arzneimittelrechtlern, die jede Form von Bonus als unzulässig erachten, der in Verbindung mit der Einlösung eines Rezeptes gewährt wird.

Die Apothekerkammer Niedersachsen wertet auch die Bereitstellung kostenloser Parkmöglichkeiten auf dem eigenem oder auf fremdem Gelände als handelsübliche Zuwendung. Dem Kunden kann auch gegen Vorlage einer abgestempelten Quittung das Parkgeld ganz oder anteilig erstattet werden. Eine teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs zählt ebenfalls dazu, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäfts steht.

Von der Elac-Zentrale gibt es laut Firmenchef Frank Baer zu Themen wie Boni oder Erstattung keine Vorschläge. Dort ist man entsprechend entspannt: „Dieser Vorschlag ist juristisch geprüft und sozusagen freigegeben zum Versand an die Partnerapotheken der Elac“, sagt er. Die Mitglieder erhalten lediglich Anregungen für Monatsprospekte.

Gersiek wirbt ebenfalls für eine Parkkostenerstattung und zeigt eine Verordnung. „Das Rezept ist zwar auf dem Flyer abgebildet, es gibt aber keine unmittelbare Verknüpfung zum Rezept“, sagt die Inhaberin der Guten-Tag-Apotheke Thier Galerie in Dortmund. Es handele sich um ein Dankeschön für die Kunden, die den Weg in die Innenstadt fänden.

Zum Thema Parkgebührenerstattung müsse jede einzelne Partnerapotheke eine eigene Entscheidung treffen und die Verantwortung tragen, sagt Baer. Das könne nicht über die Elac laufen. Über ein internes Flyertool können die Mitglieder die Flyer individuell bearbeiten.

Gersiek gewährt die Erstattung ebenfalls für die erste Stunde, jedoch bereits bei einem Bareinkauf ab zehn Euro oder Einlösung eines Rezepts. Die Flyer seien juristisch geprüft. „Wir geben keine Rabattierung auf das Rezept“, sagt sie.

Zahlreiche Apotheken bieten ihren Kunden die Erstattung der Parkkosten an. Die Bedingungen sind unterschiedlich. Die einen verlangen als Vorlage das Parkticket und erstatten die Kosten ab einem bestimmten Einkaufswert von OTC-Präparaten. Andere zahlen generell die Gebühr für die erste halbe Stunde oder bis zu zwei Stunden bei einem Einkauf in der Apotheke oder bieten sogar eine Übernahme der Kosten für alle Parkhäuser der Stadt an.

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