Gründung: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen Alexandra Negt, 18.09.2020 07:52 Uhr
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) soll als Stimme der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen in Deutschland dienen. Vergangene Woche wurde der Verband in einer offiziellen Gründungsveranstaltung vorgestellt. Der Verband fokussiert sich ausschließlich auf medizinisches Cannabis, das nur auf Verschreibung in Apotheken erhältlich ist, und grenzt sich von frei verkäuflichem CBD ab.
Bei dem Thema CBD ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Fragen und Problemen rund um den Verkauf und die Verarbreitung in der Apotheke gekommen. Der der neu gegründete Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) möchte einen besseren Austausch im Bereich Medizinalcannabis und Cannabidiol ermöglichen. Der Verband steht seinen Mitgliedern darüber hinaus mit zahlreichen Informationen beratend zur Seite. Er setzt sich überdies für bessere Bedingungen rund um die Patientenversorgung mit medizinischem Cannabis ein – von frei verkäuflichem CBD grenzt sich der Verband ganz klar ab. Ein besonderer Fokus liegt auf den Bereichen Forschung und Entwicklung.
Der BPC steht im Dialog mit politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Institutionen, um die Interessen und Standpunkte seiner Mitglieder zu verdeutlichen. Durch fortlaufende Analysen und Sammlung von Daten veröffentlicht der BPC regelmäßig neue Erkenntnisse und Informationen über Medizinalcannabis. Um ein besseres Verständnis für das Thema zu erzielen setzt der Verband auf Informationskampagnen und Diskussionsveranstaltungen. Auch Tagungen, Seminare, Vorträge und Delegationsreisen mit Fokus auf das Patientenwohl werden organisiert und durchgeführt.
Die Patientenversorgung mit CBD ist noch relativ neu. Dementsprechend groß sei laut Verband der Optimierungsbedarf. „Die Aufmerksamkeit unserer Arbeit richtet sich vor allem auf Projekte, die sich mit neuen Therapiemöglichkeiten, der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen sowie der Suche nach weiteren galenischen Formen und Wirkstoffkombinationen von medizinischem Cannabis befassen“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Maximilian Schmitt. Der Verband setzt sich für einen einheitlichen Rechtsrahmen ein. Die vereinfachte Verordnungsfähigkeit von Cannabinoiden ist eines der ersten Ziele des BPC.
„Diese einzigartige Ausrichtung des BPC soll den hohen Anforderungen an pharmazeutische Cannabinoidunternehmen und ihre Produkte zum Wohle der Patientinnen und Patienten Rechnung tragen“, so Schmitt. Zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes gehören Cannaflos, Cannamedical Pharma, Demecan, Geca Pharma, HM Herba Medica, Nimbus Health, Paesel + Lorei, Sanity Group und THCinol/CBDinol CanPharma. Bei der Gründungsveranstaltung gaben verschiedene Referenten einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation. Auch der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) war vertreten.
Der VCA setzt sich ebenfalls zur Aufgabe, die effiziente und bezahlbare Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Der Verband wurde im März 2017 gegründet und versucht seitdem die Versorgung mit Cannabis über die Apotheke zu optimieren. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Kammern und Verbänden auf Landes- und Bundesebene soll der VCA als Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Versorgung mit Medizinalcannabis dienen.
Ein wichtiges Thema für den BPC könnte in den kommenden Wochen die geplante Einstufung des Stoffes Cannabidiol als Betäubungsmittel sein. Der VCA reagierte auf den Vorschlag der EU-Kommission Ende August wie folgt: „CBD ist ein wichtiger Inhaltsstoff der Cannabispflanze, der sowohl die Wirkung des THC beeinflussen, als auch selbst durch seine Fähigkeit, spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems zu aktivieren, signifikante Wirkungen auslösen kann. […] Allerdings nimmt der VCA klar Stellung, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden soll und darf, da es weder einen Ansatz von psychotroper Wirkung, noch eine Gefahr der Abhängigkeit mitbringt – Bedingungen, die eine Substanz aufweisen muss, um als Betäubungsmittel eingestuft zu werden.“