Der Großhändler AEP direkt freut sich über das Urteil im Skontoprozess: „Zumindest herrscht jetzt Ruhe und Klarheit und alle Apotheken in Deutschland können weiterhin rechtssicher bei uns einkaufen.“, sagte Geschäftsführer Jens Graefe. Das Landgericht Aschaffenburg (LG) hat die Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Konditionen von AEP heute in erster Instanz abgewiesen.
Im Streit geht es um die Gesamtkondition von AEP, bestehend aus 3 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt der Großhändler damit gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): Skonti seien wie Rabatte zu behandeln und dürften zusammen nur im Rahmen der prozentualen Großhandelsmarge von 3,15 Prozent gewährt werden.
Das sieht das LG nicht so und hat die Klage abgewiesen. „Wir begrüßen, dass das Landgericht den Unterschied zwischen Rabatt und Skonto bestätigte, hätten uns aber in erster Linie gewünscht, dass dieses sehr überflüssige Verfahren nie gestartet worden wäre“, so Graefe. „Dieses Verfahren war weder für die Apotheke gut noch für die gesamte Branche“, fügt der AEP-Geschäftsführer hinzu.
Die Wettbewerbszentrale will den Ausgang des Verfahren erst kommentieren, wenn die Urteilsgründe vorliegen. Eines steht aber bereits fest: Man werde gegen das Urteil in Berufung gehen, kündigte Rechtsanwältin Christiane Köber an, die in der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale für Gesundheitsthemen zuständig ist.
AEP fühlt sich von der Entscheidung voll bestätigt: Die Gewährung von Skonti sei seit Jahrzehnten gelebte Praxis und kompensiere in der Branche die kurzen Zahlungsziele. Apotheken erhielten vom Großhandel und im Direktgeschäft auch von der Industrie mehr als 3 Prozent als Gesamtkonditionen bestehend aus Rabatt und Skonto, so AEP. Dies sei übrigens auch schon vor dem eigenen Markteintritt im Herbst 2013 der Fall gewesen.
Gerade weil die eigenen Konditionen der Höhe nach marktüblich seien, findet man die Klage beim Großhändler in Alzenau befremdlich. Im Gegensatz zum Wettbewerb weise AEP den Skonto durchgängig, nachvollziehbar und transparent aus, heißt es. „Die Tatsache, dass nun gerade die AEP abgemahnt wurde, gibt Grund zu der Annahme, dass hinter dem Verfahren der Wettbewerb mit dem Ziel der Untersagung des Geschäftsmodells der AEP steht“, teilte der Newcomer mit.
Es sei viel darüber spekuliert worden, wer hinter dem Prozess stehe, so Graefe. „Insofern bin ich gespannt, wie der Wettbewerb und der Phagro das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg kommentieren“, so Graefe. AEP hätte gerne Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper in den Zeugenstand geladen, war mit diesem Ansinnen aber vor Gericht nicht durchgedrungen.
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