Wettbewerbsabsprachen

Großhandelskonditionen: Kartellamt gibt auf

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Berlin -

Viel Lärm um nichts: Das Bundeskartellamt hat das Ermittlungsverfahren im Bereich Pharmagroßhandel eingestellt. Nach dem derzeitigen Ergebnis der Ermittlungen sei eine Verurteilung der betroffenen Unternehmen und Personen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu erwarten, heißt es zur Begründung.

Am Dienstag wurden die acht betroffenen Unternehmen informiert, dass das Verfahren eingestellt wurde. „Auch bei Durchführung weiterer möglicher Ermittlungsschritte ist nach Einschätzung der Beschlussabteilung nicht damit zu rechnen, dass der Tatnachweis mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit gelingen wird“, heißt es zur Begründung aus Bonn. „Es besteht daher kein hinreichender Tatverdacht.“

Am 14. September 2016 hatten 50 Mitarbeiter des Bundeskartellamts sowie Beamte der Kriminalpolizei zeitgleich die Hauptniederlassungen sowie weitere Standorte von Phoenix, Noweda, Gehe, Sanacorp, Alliance, AEP, Hageda Stumpf und Pharma Privat am Standort von Richard Kehr in Braunschweig durchsucht. Die Behörde ging dem Verdacht nach, dass die Großhändler untereinander Kundenschutzabsprachen getroffen hatten.

Die Durchsuchungsaktion diente der Sicherung von Beweismitteln, die den Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bestätigen oder entkräften könnten, hieß es. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.

Ende vergangenen Jahres wurde die Durchsuchung formal abgeschlossen. Auf den zahlreichen beschlagnahmten Datenträgern waren Dateien identifiziert worden, für die sich das Kartellamt näher interessierte. Die Großhändler sollten der Verwendung dieser Daten offiziell zustimmen; anderenfalls wollte die Behörde die Beschlagnahme gerichtlich durchsetzen. Erkenntnisbringend war die bisherige Analyse der Auswahl allerdings nicht. Diese konnte schon aufgrund der schieren Masse der Daten vorerst nur stichprobenartig erfolgen – mehrere 100.000 Dateien hatte das Kartellamt als „potenziell beweisrelevant“ eingestuft.

Dazu zählten auch auf den ersten Blick profan anmutende Informationen wie Pressespiegel oder Adressdaten von Serienbriefen. Gesucht wurde offenbar nach Schlagworten wie „Rabatt“, „Skonto“, „Preis“, „Ware“, „Kooperation“, „Milestone“, „Lieferant“, „Erstlieferant“ und „Zweitlieferant“. Bis Mitte Dezember sollten die Großhändler die Daten freigeben.

Das Kartellamt war angerückt, nachdem ein anonymer Hinweisgeber auf die vermeintlichen Missstände in der Branche berichtet hatte. Der Informant hatte eine E-Mail-Adresse hinterlassen, über die er in der Folge mit der Behörde korrespondierte. Die Ermittler hatten mehrere Nachfragen, die der Informant regelmäßig beantwortete. Darüber hinaus gab es ein persönliches Telefonat. Das Kartellamt stufte die Informationen als glaubhaft ein.

Die Großhändler sollen – so der Vorwurf des Kartellamts – ab Juli 2016 eine Art „Waffenstillstand“ vereinbart haben, um die Rabattschlacht zu beenden. Diese sei seit Anfang des Jahres neu aufgeflammt und habe bei den Großhändlern zu Ertragsproblemen und personellen Umstrukturierungen geführt. Deshalb sollen die Großhändler vereinbart haben, Apotheken ab Juli keine neuen Angebote zur Belieferung als Hauptlieferant mehr zu machen.

Sichtbar bewaffnete Beamte suchten damals in den Büros nach belastendem Material; sie kontrollierten auch den Drucker, um nichts zu verpassen. Selbst zur Toilette wurden die Manager begleitet; kein Telefonat sollte für den Zeitraum der Durchsuchung nach draußen gehen.

Mehrere Großhändler hatten die Vorwürfe nach den Durchsuchungen zurückgewiesen. Die Entwicklung auf dem Markt spiegele auch keinen Waffenstillstand wider, hieß es. Im Gegenteil: Gerade in der fraglichen Zeit habe es eine sehr rege Akquise gegeben, was auch zu belegen sei.

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