Großhandelskonditionen

Angriff am Neujahrstag

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Berlin -

Während die Apotheker um ihr Großhandelsskonto bangen, drohen ihnen ganz unmittelbar Konditionenkürzungen: Gerüchten aus der Branche zufolge wollen die Großhändler zum Jahreswechsel einen Handelsspannenausgleich einführen. Grundlage ist offenbar eine gemeinsame Rechengröße.

Gemessen am nach Absatz gewichteten Packungspreis liegt die durchschnittliche Handelsmarge der Großhändler bei 6,35 Prozent. Wegen des Fixzuschlags von 70 Cent pro Packung sind seit der Honorarumstellung 2012 vor allem preisgünstige Schnelldreher attraktiv. Der Packungswert ist daher auch aktuell ein Kernthema in Konditionengesprächen.

Der Außendienst der Großhändler stellt dem durchschnittlichen Packungspreis der Apotheke gern die eigene Handelsspanne gegenüber. Dabei handelt es sich allerdings um eine reine Rechengröße: Weder die Skonti der Industrie noch die Rabatte der Apotheker sind darin enthalten.

Trotzdem wollen die Großhändler angeblich auf Grundlage dieser magischen Zahl ab Januar die Rechnungen korrigieren. „Das System wird zum 1. Januar scharf gestellt“, bestätigt ein Insider. Demnach sollen alle etablierten Großhändler einen Ausgleich einführen.

Die Großhändler hatten schon im Frühjahr entsprechende Schritte angekündigt – inhaltlich und zeitlich sehr nah beieinander. Alliance Healthcare war im März mit der Ankündigung einer „Gebühr als Strukturausgleich“ als erster Anbieter an die Kunden herangetreten. Die Umsetzung sollte nach starken Protesten der Apotheker auf Mai verschoben werden.

Für diesen Zeitpunkt hatte Phoenix einen individuellen „Konditionssicherungsausgleich“ angekündigt. Bei Gehe hieß das Ganze zeitgleich „Bestellstrukturausgleich“.Die Genossenschaften Noweda und Sanacorp hatten individuelle Sprachregelungen gefunden, um die Rabatte zurückzuführen.

Umgesetzt wurde der Handelsspannenausgleich aber nicht konsequent: Auf Nachfrage konnte die zusätzliche Gebühr dem Vernehmen nach recht leicht wegverhandelt werden – oft schon mit Verweis auf eine bestehende Jahresvereinbarung.

Zum Jahreswechsel könnten die Großhändler daher einen neuen Anlauf nehmen, um die Rabatte je nach Einkaufsverhalten zu bereinigen. Offen ist anscheinend noch, ob es wie bei früheren Modellen eine Bonus/Malus-Regelung geben soll. Apotheken mit besonders guter Handelsspanne würden demnach bessere Konditionen erhalten. Fällt der Bonusteil wie kolportiert weg, profitieren nur die Großhändler von einem Spannenausgleich.

Allerdings misstrauen sich die Großhändler auch gegenseitig: Nach einem ersten Vorpreschen war in Einzelgesprächen schon wieder von Übergangsfristen bis Ende März die Rede. Denn in der Vergangenheit wurde meist bestraft, wer sich zuerst bewegt.

Andererseits sollte das Vorgehen auch nicht zu abgestimmt wirken. Das Bundeskartellamt hat sich schon in der Vergangenheit für den pharmazeutischen Großhandel interessiert. Beim Branchenverband Phagro äußert man sich daher grundsätzlich nicht zu Marktthemen.

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