Großhandelskonditionen

Phoenix: Tourenzuschlag wegen Mindestlohn

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Berlin -

Der gesetzliche Mindestlohn macht den Großhändlern zu schaffen. Sanacorp-Chef Dr. Herbert Lang referierte bei der Vertreterversammlung über gestiegene Kosten. Phoenix erwartet laut Quartalsbericht für dieses Jahr ebenfalls belastende Effekte aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Der Branchenprimus reagiert jetzt und beteiligt die Apotheken an den Kosten. Außerdem gibt es eine neue Retourenregel.

Seit Jahresbeginn gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für Apotheker ist das unter Umständen relevant, wenn sie Reinigungskräfte oder Botenfahrer beschäftigen. Die Großhändler sind dagegen regelmäßig betroffen, da sie bei der Auslieferung oftmals auf günstige Subunternehmer setzen.

Zum Jahreswechsel wollte sich noch kein Anbieter zu den erwarteten Belastungen äußern. Am Wochenende nannte Lang den Sanacorp-Vertretern eine Hausnummer: Die Versandkosten seien um 10 Prozent gestiegen, regional sogar um mehr als 25 Prozent.

Jetzt muss Phoenix als erster Anbieter reagieren: Man habe versucht, die zusätzliche Belastung durch interne Maßnahmen zu übernehmen, heißt es in einem Schreiben an Apotheken. Insbesondere im Bereich Transportwesen wurde demnach gespart. Fünf Monate nach Inkrafttreten des MiLoG habe man aber feststellen müssen, dass eine Kompensation nicht vollends möglich gewesen sei.

Deshalb werden jetzt die Kunden beteiligt: Ab dem 1. Juli wird Phoenix eine „Mindestlohnbeteiligung“ in Höhe von 1,38 Euro für jede Tour berechnen. „Da Sie unsere Belieferungslogistik als wichtigen Teil unserer Kernleistung nutzen, müssen wir Sie an die gesetzlichen Mehrbelastung beteiligen“, heißt es zur Begründung.

Wie schon vor einem Jahr sind offenbar zunächst Apotheken im Osten und im Norden betroffen. Jetzt soll der Außendienst ausschwärmen und mit den Apothekern über die Belieferungsfrequenz und Möglichkeiten zur Optimierung sprechen. Aktuell möchte sich der Großhändler zu der angepassten Kondition nicht äußern. Daher ist nicht bekannt, wie viele Apotheken tatsächlich betroffen sind. Für Kunden mit laufender Jahresvereinbarung gilt die zusätzliche Gebühr vorerst nicht.

Bei den Retouren will Phoenix weg von der Quote. Marktüblich sind aktuell etwa 2,5 Prozent des Umsatzes, bis zu dem Apotheken Ware ohne Verlust zurückschicken können. Phoenix will das Ganze vereinfachen, dabei nach eigenem Bekunden mehr Transparenz schaffen und den täglichen Ablauf in der Apotheke verbessern.

Die einfache Botschaft der Mannheimer: „Die Quote entfällt.“ Stattdessen soll künftig nur noch der Zeitpunkt der Retoure entscheidend sein. Mit anderen Worten: Es geht nur noch um den Zeitraum zwischen Auslieferung und Retoure. Details soll der Außendienst erläutern.

Dem Vernehmen nach können Apotheken kurzfristig – die Rede ist von drei bis fünf Tagen – bestellte Ware ohne Limit zurückgeben. Phoenix erstattet dann bei Vorliegen eines Bezugsnachweises den vollen Preis zurück.

Nach Ablauf dieser Frist soll es ausnahmslos Abschläge auf den Warenwert geben. Gegenüber einigen Apotheken werden 30 bis 40 Prozent angekündigt, bei anderen war von bis zu 60 Prozent die Rede. Phoenix wollte auch die Retourenregelung auf Nachfrage nicht kommentieren.

Aufgrund der steigenden Kosten fordern die Großhändler von der Politik eine Erhöhung ihres Honorars: Einen konkreten Betrag nannte Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper beim Großhandelstag im Mai zwar noch nicht, unter dem Strich wollen die Großhändler aber ihre Belastung aus dem AMNOG zurückholen. Die Forderung bewegt sich laut Trümper „in der Größenordnung von dem, was wir damals als Sparbeitrag leisten mussten“.

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