Großhandel

Noweda will keine schlechten Genossen

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Berlin -

Nur aktive Genossen sind gute Genossen. Jedenfalls hatte sich bei Noweda und Sanacorp schon vor Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass Mitglieder, die ihre Ware woanders bestellen, nur Gewinn kosten. Entsprechend hatten beide Großhändler ihr Dividendenmodell umgestellt. Noweda-Chef Wilfried Hollmann will auf seiner letzten Generalversammlung reinen Tisch machen: Wer nicht genug bestellt, bekommt eine geringere Ausschüttung. Und wer gar nicht bestellt, fliegt ganz raus.

Seit 2009 gibt es bei der Noweda förderfähige und investierende Mitglieder. Selbstständige Apotheker, die eine Betriebserlaubnis besitzen und damit Kunden sind oder sein könnten, bekommen eine höhere Dividende als Pharmazeuten, die keine Apotheke haben, oder Geschäftsfreunde und Mitarbeiter. Die Logik ist einfach: Wer nichts zur Geschäftsentwicklung beitragen kann, soll auch keinen Anspruch auf Mitsprache oder die volle Ausschüttung haben.

Zum Einkauf bei der Noweda verpflichtet waren die „Förderfähigen“ bislang nicht – anders als bei Sanacorp. Das soll sich jetzt ändern: Bei der Generalversammlung am morgigen Samstag wird über einen Vorschlag des Satzungsausschusses abgestimmt, der einen weit reichenden Eingriff in die Eigentumsrechte zur Folge hätte.

Wer als förderfähiges Mitglied im Geschäftsjahr pro Apotheke Arzneimittel und apothekenübliche Waren zu fakturierten Preisen unterhalb von 360.000 Euro ohne Mehrwertsteuer bezieht, soll dieselbe Dividende wie die investierenden Mitglieder erhalten. Bei Filialverbünden wird der Durchschnittswert ermittelt. Bestellt ein Mitglied über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten, wird der Betrag hochgerechnet – es sei denn, es zieht seine Umsätze ab, „obwohl es die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der Genossenschaft erfüllt“.

Zur Begründung heißt es, dass nur förderfähige Mitglieder, die eine Geschäftsbeziehung mit der Genossenschaft in angemessenem Umfang unterhalten, in den Genuss der vollen Dividende kommen sollen. Die Ausschüttung für betroffene Apotheker fällt nach den bisherigen Zahlen von rund 11 auf 8 Prozent.

Doch die Pläne gehen noch weiter: Hat ein förderfähiges Mitglied zwölf Monate lang keine Ware von der Noweda oder einem ihrer Tochterunternehmen bezogen, obwohl es die Voraussetzungen dafür erfüllt, endet die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Frist abgelaufen ist.

Mit anderen Worten: Die Noweda schließt künftig alle Mitglieder aus, die keinerlei Ware bestellen. „Mitglieder, die keine Geschäftsbeziehung unterhalten, obwohl sie dazu in der Lage sind, sollen aus der Genossenschaft ausscheiden und nicht mehr von der Dividende partizipieren können“, heißt es zur Begründung. „Die Mitgliedschaft in und die Beteiligung an der Noweda soll nicht zur reinen Kapitalanlage abgewertet werden. Die Regelung verhindert das Ausnutzen der genossenschaftlichen Gemeinschaft der Mitglieder.“

Auch in der Vergangenheit war die Noweda bemüht, die Familie eng zusammen zu halten. Neue Mitglieder mussten bei Vertragsabschluss eine Blanko-Kündigung für die Geschäftsanteile unterschreiben. Wie oft der Joker tatsächlich gezogen wurde, ist nicht bekannt. Mit einer Satzungsänderung hätte der Außendienst ein schärferes Schwert in der Hand, das sich nicht wegverhandeln lassen könnte. Nicht einmal der Wechsel in die investierende Mitgliedschaft, wie er bei Erlöschen der Betriebserlaubnis möglich ist, ist vorgesehen.

Dass Hollmann versucht, die guten Nachrichten zu nutzen, um das riskante Manöver über die Bühne zu bringen, verwundert nicht: Jahr für Jahr muss die Noweda mehr als 20 Millionen Euro an die Apotheker ausschütten; 200.000 Anteile à 1000 Euro sind im Umlauf. Apotheker, die seit Jahren dabei sind, haben bis zu 200.000 Euro angelegt und betrachten ihre Noweda als Altersvorsorge.

Bei der Umstellung des Honorarmodells 2009 hatte Hollmann noch einen Rückzieher machen müssen. Auf Drängen der Mitglieder wurde ein Bestandsschutz eingeführt: Wer am 30. Juni 2010 Genosse war, konnte Zeit seines Lebens „förderfähig“ bleiben – und damit selbst auf neu gekaufte Anteile mit der vollen Dividende rechnen. Hollmanns Nachfolger hätten es vermutlich sehr viel schwerer, solche Eingriffe durchzuziehen.

Die Sanacorp hatte bereits 2012 bei der Umstellung ihres Dividendenmodells eine Umsatzschwelle für die Zusatzdividende eingeführt, die im Frühjahr angehoben wurde: Ab 2017 müssen Kunden nicht mehr für 400.000 Euro bestellen, um in den Genuss der Zusatzdividende zu kommen, sondern für 600.000 Euro. Bei der Vertreterversammlung in Hamburg wurde über eine entsprechende Änderung der Satzung abgestimmt.

Da die zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Summe nicht unendlich ausgeweitet werden könne, müsse daher die Umsatzschwelle zum Erhalt der Zusatzdividende angehoben werden, argumentierte Lang. Die neue Grenze sei vertretbar: Der Umsatz mit hochpreisigen Arzneimitteln habe sich seit Einführung der Dividendenregelung im Jahr 2012 verdoppelt.

Da der Durchschnittsumsatz der Apotheke bei zwei Millionen Euro liege, sollte der Bezug von 600.000 Euro bei der Sanacorp aus seiner Sicht „kein übermäßiges Problem“ darstellen. „Denn das ist ein Erstlieferantenvolumen von gerade einmal 50.000 Euro im Monat“, so Lang.

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