Großhandel

Noweda und die easy-Abhängigkeit

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Berlin -

Großhändler können sich ihre Kunden zwar aussuchen, Apotheken im schlechten Licht darstellen dürfen sie aber nicht. Die Noweda hatte eine easy-Apothekerin im Saarland kurzzeitig mit Medikamenten versorgt, die Geschäftsbeziehung dann aber kurzfristig gekündigt. Zur Begründung hieß es, man beliefere keine „Soft-Franchise-Systeme“, die von Vorgaben Dritter abhängig seien. Gegen diese Aussage ist die abservierte Kundin rechtlich vorgegangen.

Laut Noweda wurde die easy-Apotheke „aus Versehen“ in den Kundenstamm aufgenommen. In einer Pressemitteilung ließ die Genossenschaft verlauten, dass sie „nur unabhängige Apotheker beliefert, die den Apothekenbetrieb in Eigenverantwortung und in vollständiger Selbstständigkeit führen“.

Die Apothekerin hatte sich durch diese Aussage angegriffen gefühlt. Im Anschluss hätten Hersteller und Großhändler nach dem Abhängigkeitsverhältnis gefragt, sagt sie. „Ich habe richtig Probleme bekommen und musste mich erklären.“ Außerdem wolle sie sich nicht, wie in der Noweda-Mitteilung geschehen, mit DocMorris-Apotheken vergleichen lassen.

Die easy-Apothekerin forderte daraufhin von der Noweda eine Unterlassungserklärung. Außerdem sollte die Pressemitteilung gelöscht und die Sache richtig gestellt werden.

Der Großhändler wollte die ehemalige Kunden laut eigenen Angaben nicht als Apothekerin darstellen, die gegen das Gebot der Unabhängigkeit verstößt. Mit „abhängig“ seien dagegen die Verpflichtungen gemeint, die die Partnerapotheken eingingen. Dazu zählten das Logo von easy-Apotheke oder die Räume, die nach den Vorgaben der Systemzentrale gestaltet würden.

Die Unterlassungserklärung hat die Noweda abgegeben, auch die Pressemitteilung wurde gelöscht. Der Großhändler verpflichtet sich, die Inhaberin nicht mehr als Betreiberin einer Apotheke darzustellen, die den Betrieb nicht in voller Eigenverantwortung und vollständiger Selbstständigkeit führt. Bei einem Verstoß werden 7000 Euro Strafe fällig.

Die Apothekerin hatte die Noweda im November als Zweitlieferanten gewonnen. Die Geschäftsbeziehung wurde am 23. Dezember kurzfristig gekündigt, die Lieferung am 4. Januar eingestellt. Mittlerweile hat die Apothekerin einen Ersatz gefunden.

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