Großhandel

Neue Rechnungen von Phoenix Patrick Hollstein, 13.07.2017 15:10 Uhr

Berlin - 

In Karlsruhe geht es heute um die Einkaufskonditionen der Apotheken. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt zur Stunde darüber, wie hoch Rabatte und Skonti sein dürfen. In der Branche fürchtet man nicht weniger als eine rigorose Kürzungswelle, die zahlreiche Apotheken existenziell treffen könnte. Umso mehr Aufmerksamkeit bekommt vor diesem Hintergrund die Änderung der Rechnungslegung von Phoenix – die laut Konzern nichts mit dem BGH-Verfahren zu tun hat.

Phoenix hat deutschlandweit die Vergütungsdarstellung in der Sammelrechnung ab Juni geändert. Der Konzern spricht von einer verbesserten, kundenfreundlicheren Vorteilserklärung zur Sammelrechnung: „Der Kunde erfährt nun auf einen Blick alle Vorteile für das Sortiment – das heißt: alles logisch und vereinfacht in einer Zeile“, so ein Sprecher. Am Treuebonus habe sich nichts geändert. Die Änderung stehe in Zusammenhang mit der Einführung der Eigenmarke Livsane.

Ein Berater kritisiert, dass zwar der sogenannte „rabattfähige Abgabepreis“ (RAP), also der Herstellerabgabepreis plus 3,15 Prozent, aber ohne den Fixzuschlag des Großhandels von 70 Cent, weiterhin ausgewiesen werden, dass aber der Listen-EK fehle. Aus beiden Angaben zusammen habe man in der Vergangenheit die Menge errechnen können, was auch für die Nachvollziehbarkeit des Handelsspannenausgleichs von Bedeutung gewesen sei.

In der Übersicht wurden außerdem die Angaben zu bezogenen OTC- und Freiwahlartikel von vier auf zwei Zeilen zusammengefasst; neu ist jetzt eine zweite Spalte. Hier sieht der Berater aber keine Verbesserung. Darüber hinaus soll es Modifikationen je nach Niederlassung geben. Obwohl gerade vielerorts die Sammelrechnungen ins Haus geflattert sind, wurden offenbar noch nicht alle Apotheken über die Umstellung informiert.

Zumindest in Einzelfällen soll außerdem aufgefallen sein, dass der Treuebonus im Juni nicht mehr ausgezahlt, sondern nur noch nachrichtlich gewährt wurde. Das mindert nicht nur den sofortigen Ertrag, sondern birgt auch das Risiko, dass die Auszahlung vergessen wird. Wann der angesparte Betrag ausgeschüttet werden soll, weiß der Kunde nicht.

Der Berater argwöhnt, dass die Umstellung mit dem BGH-Urteil zu tun haben könnte. Nach seiner Einschätzung haben sich die Großhändler vorbereitet: Verschiedene Bestandteile der Kondition seien zuletzt in das Skonto überführt worden – womöglich in der Hoffnung, hier mit einem entsprechenden Urteil einen größeren Brocken loszuwerden.

In Apothekerkreisen kursierte vor Kurzem das anonyme Schreiben eines Großhändlers. Darin wurde Bezug genommen auf den BGH-Prozess: „Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen aus dem direkten Umfeld des Gerichts erfahren haben, wird das Gericht entscheiden, dass Skonto in den 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis inkludiert sind“, heißt es da. Dies führe dazu, dass mit der Urteilsverkündung zum nächsten Monatsabschluss kein Skonto mehr gewährt werden könne. Dazu sei man „leider gezwungen“.