Großhandelskonditionen

AEP wehrt sich im Skonto-Streit

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Berlin -

Der Großhändler AEP wird für sein Skonto-Modell notfalls vor Gericht ziehen. Die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung hat der Großhändler nicht abgegeben. Bei dem Streit geht es um die Bedeutung von Skonti beim Einkauf der Apotheken. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt AEP gegen das Preisrecht. Der Großhändler bestreitet dies und verweist in seiner Erwiderung auch auf die Konditionen der Mitbewerber.

Die Wettbewerbszentrale hatte AEP im Dezember abgemahnt. Hintergrund ist das neue Großhandelshonorar: Die Lieferanten dürfen nur aus dem variablen Teil ihrer Vergütung von 3,15 Prozent des Arzneimittelpreises Rabatte gewähren, die Fixpauschale von 70 Cent pro Packung ist davon ausgenommen. Skonti zählen aus Sicht der Wettbewerbszentrale jedoch zu den Rabatten. Demnach übersteigt das Angebot von AEP mit 3 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto den zulässigen Höchstrabatt.

AEP sieht auch nach einer erneuten rechtlichen Überprüfung keine Veranlassung, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Konditionen befänden sich im Einklang mit allen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. In die juristische Debatte zum Thema Skonto steigt der Großhändler in seiner Antwort nicht weiter ein.

Die Wettbewerbszentrale will die Rechtsfrage nach eigenen Angaben klären lassen, weil in der Branche diesbezüglich schon lange Ungewissheit bestehe. In Bad Homburg macht man keinen Hehl daraus, sich zuerst AEP vorgeknöpft zu haben, weil Rabatt und Skonto transparent einsehbar seien. Sobald ausreichende Informationen vorliegen, soll aber ein Parallelverfahren zu einem weiteren Konditionenmodell eines anderen Großhändlers angestoßen werden.

Bei AEP ist man dennoch „irritiert“ darüber, dass ausgerechnet „der einzige Großhändler mit einem ebenso transparenten wie unkompliziert nachprüfbaren, in jeder Hinsicht gesetzeskonformen Konditionensystem“ angegriffen werde.

Der Großhändler aus Alzenau vermutet etwas anderes hinter dem Vorgehen der Wettbewerbszentrale: Die Beschwerden über die eigenen Konditionen stammten mit Gewissheit nicht von Apothekern, „sondern aus dem Kreise unserer Wettbewerber“, heißt es in der Erwiderung. Der Phagro bestreitet, hinter der Abmahnung zu stehen.

Doch bei AEP ist man sich sicher: Die Konkurrenten wollten selbst oder über ihren Großhandelsverband Phagro die Wettbewerbszentrale dazu nutzen, „einen unliebsamen Newcomer 'in die Schranken zu weisen' und vor allem, um von den eigenen, unwirtschaftlichen Konditionen herunterzukommen, ohne Martktanteile zu verlieren“, heißt es.

Dazu passe, dass der Außendienst anderer Großhändler behaupte, das von der Regierung geplante Anti-Korruptionsgesetz wäre für die Konditionen relevant. Die Apotheker würden mit solchen unhaltbaren Behauptungen für dumm verkauft, so AEP. Tatsächlich liegt noch nicht einmal ein erster Entwurf des Gesetzes vor. Und dass handelsübliche Skonti künftig als konkrete Unrechtsvereinbarung gewertet werden könnten, wird von Experten zudem bezweifelt.

AEP hat laut Geschäftsführer Jens Graefe kein Interesse an juristischen Auseinandersetzungen. Um ein Verfahren zu vermeiden, fährt der Großhändler in seiner Antwort recht schwere Geschütze auf: Dass ausgerechnet gegen AEP vorgegangen werde, lasse Zweifel an der Redlichkeit der Beschwerdeführer und des gesamten Verfahrens entstehen, heißt es im Schreiben.

Die die Konditionen der Mitbewerber seien so intransparent, dass Apotheker häufig Sachverständige zur Rechnungsprüfung einsetzen müssten. Die versprochenen Rabatte würden oft tatsächlich nicht in der versprochenen Höhe gewährt.

Wettbewerbsrechtlich ist AEP deswegen noch gegen keinen Konkurrenten vorgegangen. Sollte es aber tatsächlich zu einem Skonto-Verfahren kommen, will AEP alles auf den Tisch packen: „Zeugen und sonstige Beweismittel“ gebe es genügend, AEP-Geschäftsführer, Außendienstmitarbeiter oder Apothekenberater könnten in einem möglichen Verfahren gerne benannt werden, heißt es. Anhand detaillierter Rechnungen könne man die gängige Praxis von Rabatten, Skonti und sonstigen „Zuwendungen“ auch vor Gericht aufarbeiten.

In diesem Zusammenhang kaum misszuverstehen ist der im Schreiben anschließend von AEP geäußerte Wunsch, die Wettbewerbszentrale möge „es sich noch einmal gründlich überlegen, ob sie sich wirklich vom Oligopol des etablierten pharmazeutischen Großhandels instrumentalisieren lassen will“. Denn außer der Konkurrenz störe sich niemand an den eigenen Konditionen. Die Wettbewerbszentrale fördere mit ihrem Vorgehen daher keinen Wettbewerb, sondern verhindere ihn, heißt es.

AEP werde sich daher „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, Aspekten, Zeugen und sonstigen Beweismitteln“ zur Wehr setzen, sollte die Wettbewerbszentrale ein Verfahren anstrengen. In Bad Homburg hat man sich noch nicht entschieden, wie es in der Sache jetzt weiter geht.

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