Noweda: 1,43 Euro Mindestlohn-Gebühr Alexander Müller, 29.06.2015 11:15 Uhr
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) belastet den Pharmagroßhandel stärker als erwartet. Bis zu 30 Prozent höhere Logistikkosten beklagte Sanacorp-Chef Dr. Herbert Lang bei der Vertreterversammlung. Die Branche hat begonnen, die zusätzlichen Kosten auf die Apotheken umzulegen: Noweda nimmt von ihren Kunden im Osten bereits einen Zuschlag von 1,43 Euro pro Tour.
In mehreren Fällen ist bei Noweda-Kunden in den neuen Bundesländern zuletzt ein zusätzlicher Posten auf den Lieferscheinen aufgetaucht. Auf Nachfrage wird den Apotheken bestätigt, dass es sich um eine neue Gebühr handelt, die man wegen des MiLoG erheben müsse. Eine Stellungnahme der Noweda hierzu steht noch aus.
Es ist aber davon auszugehen, dass die Gebühr bald bundesweit verlangt wird. Denn die Genossenschaft beginnt mit neuen Zuschlägen oder sonstigen Kürzungen der Konditionen regelmäßig im Osten der Republik.
Namentlich geht es um die Niederlassungen Leipzig/Taucha, Chemnitz/Rossau und Berlin/Mittenwalde. Hintergrund soll die vergleichsweise schlechtere Kostenstruktur dieser Dependancen sein, da die Apotheken in diesen Regionen durchschnittlich einen geringen OTC-Umsatz haben. Auch die Gebühren für Betäubungsmittel (BtM) und kühlpflichtige Ware wurden an 2011 zunächst im Osten eingeführt.
Ein Vorgehen, das es auch bei Konkurrenten gibt: Phoenix hatte im vergangenen Jahr zunächst Kunden in Berlin einen „Konditionssicherungsausgleich“ und einen „Leistungsbeitrag“ angekündigt. Der Handelsspannenausgleich sowie die Kürzung um 1 Prozent wurde in der Folge auch in anderen Bundesländern angekündigt.
Phoenix wird beim Thema Mindestlohn ebenfalls die Kunden in die Verantwortung nehmen. Den Apotheken wurde schriftlich angekündigt, dass ab Juli eine „Mindestlohnbeteiligung“ von 1,38 Euro pro Tour fällig wird. Der Außendienst soll mit den Apotheken gegebenenfalls über eine Reduzierung der Tourenfrequenz sprechen, um Kosten zu sparen.
Im Gespräch ist eine entsprechende Gebühr dem Vernehmen nach auch bei Gehe. Auf Nachfrage hieß es aus Stuttgart, das MiloG generiere „erhebliche Transportkostensteigerungen, die nicht mehr aus der gesetzlichen Leistungsvergütung des pharmazeutischen Großhandels abgedeckt sind“. Und weiter: „Momentan arbeiten wir an internen Maßnahmen zur Kompensierung der zusätzlichen Belastung und prüfen aber auch externe Maßnahmen.“ Bei Alliance Healthcare war bislang niemand zu sprechen.
Die Sanacorp beklagt durchschnittlich gestiegene Logistikkosten von 10 Prozent wegen des Mindestlohns, regional seien es bis zu 30 Prozent. Möglich, dass es auch hier bald eine Zusatzgebühr für die Apotheken gibt. Eine Stellungnahme steht noch aus.
Seit Jahresbeginn gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für Apotheker ist das unter Umständen relevant, wenn sie Reinigungskräfte oder Botenfahrer beschäftigen. Die Großhändler sind dagegen regelmäßig betroffen, da sie bei der Auslieferung oftmals auf günstige Subunternehmer setzen. Zum Jahresbeginn wollte sich daher noch kein Anbieter zu den möglichen Auswirkungen äußern.
In den Apotheken wurde der Mindestlohn schon für den Nachtdienst umgesetzt: Rückwirkend zum Jahreswechsel wird jede Stunde im Nacht- und Notdienst mit 8,50 Euro vergütet. Darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt. Für den zehnstündigen Zeitraum von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens erhalten Apotheker, Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistenten jetzt entweder 5,5 Stunden Freizeit gewährt – statt bisher 3,5 Stunden – oder eine Vergütung von 85 Euro. Der Betrag gilt für alle drei vertretungsberechtigten Berufe und für jede Berufsjahresgruppe.