AEP: Kein Anti-Korruptions-Problem Alexander Müller, 13.04.2015 09:34 Uhr
Die Konditionen des Großhändlers AEP direkt sind seit einiger Zeit öffentlich unter Beschuss. Die Wettbewerbszentrale will klären lassen, ob die versprochenen Skonti das Preisrecht verletzen. Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper warnte die Apotheker mit Blick auf das Anti-Korruptionsgesetz vor den Einkaufskonditionen des Newcomers. AEP hat Trümper diese Aussagen verbieten lassen und versichert gegenüber seinen Kunden, dass sie sicher bestellen können.
Während AEP-Geschäftsführer Jens Graefe dem Skonto-Prozess nach eigenen Angaben gelassen entgegensieht, haben Trümpers Aussagen den AEP-Chef verärgert. Deswegen wurde beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Trümper sowie den Phagro erwirkt. Das Gericht haben dem Großhandelsverband und seinem Vorsitzenden verboten, „weiterhin falsche Behauptungen gegen AEP aufzustellen“, heißt es in einem aktuellen Schreiben an die Kunden.
Gegenüber den Apothekern erklären Graefe und seine Kollegen aus der Geschäftsführung, Markus Eckermann und Tobias Zimmermann: „Alle Apotheken können bei AEP jederzeit sicher und ohne rechtliche Bedenken einkaufen – heute und auch in Zukunft, wenn das Anti-Korruptionsgesetz in Kraft getreten ist.“
Trümper habe sich vor Ostern „vorsätzlich falsch hinsichtlich des im Gesetzgebungsprozess befindlichen Anti-Korruptionsgesetzes geäußert“. Der Phagro-Chef hatte die Apotheker davor gewarnt, es könne wegen des Anti-Korruptionsgesetzes rechtlich eng für sie werden.
Das Landgericht hatte zwar zur Kenntnis genommen, dass die Skonto-Frage derzeit „diskussionswürdig“ sei. Dennoch habe Trümper mit seinen Aussagen die Grenze einer zulässigen Auseinandersetzung übertreten. Bei AEP begrüßt man die Entscheidung: Das Gericht habe deutlich klargestellt, dass eine Zusammenarbeit mit AEP für Apotheker keine potenziell strafrechtliche Konsequenz habe. Dies sei schon deshalb ausgeschlossen, weil das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten sei.
„Wir hoffen, dass damit dieses Kapitel abgeschlossen ist“, schreibt Graefe. Die Kunden mögen sich bitte nicht verunsichern lassen. Das Angebot von AEP werde stetig intensiv rechtlich geprüft, damit die Kunden sicher einkaufen könnten.
Noch in den Startlöchern ist das Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen AEP. Die Klage sollte demnächst zugestellt werden. Eine letztinstanzliche Klärung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dürfte allerdings noch einige Jahre auf sich warten lassen. Bei AEP ist man sich sicher, dass das eigene Einkaufsmodell den Angriff überstehen wird.