Grippostad bei Douglas Alexander Müller, 07.10.2022 07:52 Uhr
Als „Kerninitiative“ hat Douglas-CEO Tina Müller den Ausbau des Apothekensortiments in den Filialen bezeichnet. Seit der Übernahme der Versandapotheke Disapo hat der Kosmetikhändler aber noch ganz andere Möglichkeiten. Über die Darstellung der apothekenpflichtigen Arzneimittel auf der Douglas-Webseite beschwert sich der Verein Freie Apothekerschaft. Doch die angefragte Wettbewerbszentrale winkt ab.
Auf der Homepage von Douglas gibt es die Kategorie Apotheke & Gesundheit. Allerdings weist die Fußnote schon im Reiter darauf hin, dass die Medikamente bei der Partner-Apotheke bezogen werden. „Douglas selbst betreibt keine Apotheke und ist auch nicht berechtigt, apothekenpflichtige Produkte abzugeben oder zu diesen pharmazeutisch zu beraten.“ Bei den entsprechend gekennzeichneten Angeboten handele es sich allein um solche der Douglas-Partner-Apotheke Disapo.
Doch der Freien Apothekerschaft reicht das nicht aus. Vorstand Reinhard Rokitta findet, dass der Hinweis auf die „Partner-Apotheke“ deutlich zu wenig hervorgehoben ist, zudem fehle ein eindeutiger Hinweis auf die Adresse der Apotheke sowie ein Link zum Impressum. Damit könnten Nutzer:innen der Seite davon ausgehen, die Artikel gebe es auch in den Douglas-Filialen und im Douglas-Shop.
Grippostad bei Douglas?
„Unserer Meinung nach müsste beim Anklicken von zum Beispiel Grippostad eine direkte Weiterleitung auf die Versandapotheke erfolgen“, fordert Rokitta. Stattdessen bleibe man auf einer Domain von Douglas. Obwohl hier erneut angegeben ist, dass Verkauf und Versand durch Disapo erfolgen, bittet die Freie Apothekerschaft die Wettbewerbszentrale, die Verknüpfung der Angebote abzumahnen.
Doch Rechtsanwältin Christiane Köber aus der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale geht nicht davon aus, mit einer Klage gegen die Darstellung Erfolg haben zu können. „Ich halte es für unwahrscheinlich, dass hier Verbraucher in die Irre geführt werden“, so Köber. Die Kennzeichnung sei aus ihrer Sicht eindeutig, zumal die Rechtsprechung von einem durchschnittlich informierten – und in diesem Fall sogar internetaffinen – Verbraucher ausgehe. Köber befürchtet, dass sich die Apotheker mit einem Angriff auf die Kooperation eine blutige Nase holen würden und wird auch ihrerseits nicht aktiv werden.