Aboca ändert Deklaration

Grintuss Hustensaft – Verpackung irreführend

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Berlin -

Aboca hatte den Vertrieb des Grintuss Hustensaftes in Deutschland vorerst ausgesetzt. Grund hierfür war ein Gerichtsurteil vom Landgericht Mannheim, welches die Beschreibung auf der Umverpackung des Sirups als irreführend einstufte. Der Verbraucher könne die Werbung dahingehend verstehen, dass das Produkt sowohl bei trockenem als auch bei produktivem Husten wirke. Ab Mitte März tauscht Aboca die Packungen 1:1 aus.

Einstufung als Medizinprodukt

Bei dem Hustensaft handelt es sich um ein Medizinprodukt der Klasse IIa gemäß der europäischen Gesetzgebung eine CE-Zertifizierung. Der italienische Hersteller ist der Ansicht, dass die Aussagen auf dem Etikett aufgrund der Einstufung somit rechtmäßig und konform sind. Aboca wird nach eigenen Aussagen Berufung gegen das Urteil einlegen, die Verpackung wird dennoch angepasst. Der Verkauf des Hustensaftes darf in den Apotheken erst wieder nach der Auslieferung der überarbeiteten Verpackung erfolgen.

Gerichtsurteil als Chance

Aboca sieht in dem Urteil die Möglichkeit über nicht-pharmakologische Wirkmechanismen von Medizinprodukten zu informieren. Der italienische Hersteller möchte sein Produkt durch eine im März startende Kampagne beim Apothekenpersonal bekannter machen. Die Kampagne soll allgemein über das therapeutische Potential von pflanzlichen Medizinprodukten informieren.

Medizinprodukt-Klasse IIa

Bei Arzneimitteln ist die Hauptwirkung pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch, bei Medizinprodukten hingegen physikalisch. Grintuss enthält als Medizinprodukt keine ganzen, pharmakologisch wirksamen Extrakte aus Heilpflanzen, sondern nur bestimmte Fraktionen. Die ausgewählten Fraktionen besitzen hauptsächlich eine physikalische Wirkung – eine pharmakodynamische Wirkung soll nicht vorhanden sein. Der Hustensaft wirke somit auf der Oberfläche der Schleimhaut.

Die Risikoklassen der Medizinprodukte sind EU-weit festgelegt. Die Einteilung in eine Risikoklasse obliegt dem Hersteller mit der Zweckbestimmung. Insgesamt gibt es vier Risikoklassen, die ein unterschiedlich hohes Risikopotential tragen: Klasse I, Klasse IIa, Klasse IIb und Klasse III. In die Kategorie IIa sind Medizinprodukte mit mittlerem Risiko für den Patienten. Der Anwendungszeitraum ist kurzfristig, dass bedeutet unter 30 Tage. Der Invasivitätsgrad ist mäßig.

Unterschied zu anderen Phytopharmaka

Aboca betont, dass die Rezeptur von Grintuss sich von herkömmlichen schleimlösenden oder hustenstillenden Präparaten in der Auswahl der Wirkstoffe unterscheide. Der Saft enthält einen pflanzlichen Molekülkomplex aus Harzen, Polysacchariden und Flavonoiden aus Grindelie, Spitzwegerich und Strohblume. Durch diese Substanzen erhält das Produkt mucoadhäsive und schleimhautschützende Eigenschaften.

Bei den enthaltenen Stoffen wie der Polysaccharid-Fraktion aus Spitzwegerich soll es zusammen mit Honig zur Ausbildung einer Schutzbarriere auf der gereizten Schleimhaut kommen. Zudem soll Hustenschleim gelöst werden und der Hustenreiz gemindert werden. Die enthaltenen Flavonoide sollen antioxidativ wirken. Das helfe laut Aboca dabei, die Schleimhäute irritierende freie Radikale zu neutralisieren. Anwendungsgebiete des Medizinprodukts sind somit beide Arten von Husten – produktive und unproduktive Formen können in ihrer Symptomatik behandelt werden.

Gesamtcharakterisierung des Phytokomplexes

Produkte von Aboca enthalten nicht nur reine Titrationen von Wirkstoffen, Pflanzen werden als komplexe Gesamtheit betrachtet – zahlreichen Stoffen in den Planzen werden heilende Wirkungen zugesprochen. Das Unternehmen nutzt eine eigens erarbeitete SOM-Karte (Self Organizing Map/ Komplexitätskarte) um das Wirkspektrum von einzelnen Pflanzenkomponenten zu bestimmen.

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