GoSpring: Irland schützt vor Strafe nicht Patrick Hollstein, 11.10.2023 09:52 Uhr
Wellster Healthtech hat sich gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) verpflichtet, seinen Werbespot für Sildenafil auf Instagram nicht mehr auszuspielen. Das Landgericht München I hatte zuvor deutlich gemacht, dass es den Umweg über Irland nicht anerkennen würde.
In dem Verfahren ging es um einen Videoclip, der auf Instagram ausgespielt worden war. Die AKNR sah das Video als verbotene Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel – und mahnte Wellster ab.
Im Berufungsverfahren über die einstweilige Verfügung, die die AKNR erwirkt hatte, ließ der Senat im Rahmen der Einleitungen keinen Zweifel daran, dass die Berufung aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben wird. Laut Rechtsanwalt Morton Douglas, der das Verfahren für die Kammer führt, ging auch das Berufungsgericht davon aus, dass nicht nur ein Verstoß gegen § 10 HWG durch den Videoclip vorliegt, sondern insbesondere auch die deutsche Muttergesellschaft für den formal von der in Irland ansässigen Plattformbetreiberin, die den Clip hat ausstrahlen lassen, verantwortlich gemacht werden kann. „Dies ist insoweit von Bedeutung, als damit den Versuch von Wellster sich aus der Verantwortung zu ziehen und diese auf die irische GoSpring abzuwälzen, ein Riegel vorgeschoben wurde.“
Auf Anraten des Gerichts hat Wellster die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, wodurch sowohl das einstweilige Verfügungsverfahren als auch das bereits anhängige Hauptsacheverfahren beendet wurde.