Plattform muss Werbung zurückfahren

GoPuls und die „qualifizierten“ Apotheker

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Berlin -

Bestellplattformen für Arzneimittel laufen Gefahr, sich nach außen selbst als Apotheke zu präsentieren. Das Auftreten von GoPuls (ehemals First A) erschien der Wettbewerbszentrale gleich in mehreren Punkten als zu weitreichend. Doch zum Prozess kam es nicht, denn die Firma Aurora, die hinter der Plattform steht, gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.

Über GoPuls können aktuell nur OTC-Arzneimittel bei teilnehmenden Apotheken vorbestellt werden. Von der Wettbewerbszentrale moniert wurde unter anderem, dass GoPuls den Eindruck erwecke, selbst Arzneimittel zu verkaufen und zu liefern. Tatsächlich handele es sich aber nur um eine Vermittlungsplattform für Apotheken. Auf der Website heißt es unter anderem: „GoPuls liefert über 20.000 Medikamente und Pflegeprodukte direkt zu dir nach Hause.“ Und an anderer Stelle: „Bei uns kannst du dich von Apothekern beraten lassen und dir Medikamente direkt nach Hause liefern lassen.“

Dass die Beratung durch einen Apotheker bei der Abgabe von Arzneimitteln als Besonderheit herausgestellt wird, schmeckte der Wettbewerbszentrale noch aus einem anderen Grund nicht: Zur Beratung seien Apotheker:innen schlicht verpflichtet.

100% Warenverfügbarkeit

Angegriffen wurde zudem die Bewerbung der Warenverfügbarkeit. Die wurde in der App mit 100 Prozent angegeben, was gerade angesichts der aktuell weitreichenden Lieferengpässe ein ziemlich großes Versprechen ist. Und auch offensichtlich nicht stimmt. Bei einem Testkauf war der Fiebersaft von Ratiopharm nicht verfügbar.

Als letzten Punkt wurde eine Aussage „qualifizierte Apotheker in Partnerapotheken“ abgemahnt. Das erwecke nämlich den unzutreffenden Eindruck, die teilnehmenden Apotheken würden mehr bieten als eine andere Apotheke. An anderer Stelle werden die Apotheken als „hervorragend“ beschrieben.

Aurora hat sich in den angegriffenen Punkten einsichtig gezeigt und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Auf der GoPuls-Seite müssen die Aussagen mit einer gewissen Frist verschwinden.

Urteil des LG Berlin

Schon die Vorgängerplattform FirstA hatte sich mit der Eigendarstellung juristisch eine blutige Nase geholt: Aus Sicht des Landgerichts Berlin hatte sich das Unternehmen quasi selbst als Aptheke ausgegeben. Konkret wurde First A untersagt, einen Lieferdienst für apothekenpflichtige Arzneimittel anzubieten, „ohne die Verbraucher vor der Inanspruchnahme [...] darüber zu informieren, aus welcher Apotheke die dem Verbraucher gelieferten apothekenpflichtigen Arzneimittel bereitgestellt werden“.

Im April 2022 hatte die niederländische Shop Apotheke First A übernommen. Je nach Geschäftsentwicklung könnten für den Deal knapp 38 Millionen Euro fällig werden. Im Dezember wurde First A dann offiziell in GoPuls umbenannt.

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