Gongschlag zur Honorardebatte Lothar Klein, 05.10.2017 10:58 Uhr
Das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt einer Sensation nahe: Die Richter schließen sich mit ihrem Spruch der Sichtweise des Landgerichts Aschaffenburg an. Mit so einer eindeutigen Entscheidung hatten die wenigsten gerechnet. Nicht nur die 3,15-Prozent-Marge ist rabattfähig, sogar die vom Gesetzgeber als Handlingpauschale festgelegten 70 Cent stellt der BGH zu Disposition des Wettbewerbs.
Die Apotheker können daher nicht nur aufatmen, sie können sich Hoffnungen machen auf noch bessere Konditionen des Großhandels. Das BGH-Urteil ist eine Aufforderung zu verschärftem Wettbewerb, zur Rabattschlacht. Es gibt keine Rabattgrenzen mehr, der Großhandel kann jetzt seine Preise frei gestalten – auch Einkaufsvorteile weitergeben.
Allerdings könnte damit die Schere zwischen großen und kleinen Apotheken weiter auseinander klappen. Denn während sich wirtschaftskräftige Verbünde Maximalkonditionen sichern, kommen kleine Einzelkämpfer schon heute nicht in die Verlegenheit, sich über die Zulässigkeit ihrer Konditionen Sorgen machen zu müssen. Denn diese bewegen sich auch mit Skonto oft unter der magischen Grenze von 3,15 Prozent, die jetzt vom BGH entzaubert wurde.
Dass die Karlsruher Richter auch die 70 Cent zum Abschuss frei gegeben haben, ist schon eine Überraschung. Die Großhändler hatten bei der Umstellung ihres Honorars schließlich bewusst darauf hingearbeitet, eine Fixpauschale pro Packung zu haben, die der Rabattschlacht entzogen wird. Doch der Gesetzeswortlaut gibt das aus Sicht des BGH nicht her.
Es lässt sich nur darüber spekulieren, was die Richter zu dieser weitreichenden Entscheidung getrieben hat. Nicht auszuschließen ist, dass dabei nicht nur wettbewerbsrechtliche Gründe eine Rolle gespielt haben, sondern auch ordnungspolitische. Demnach wäre das Urteil eine Antwort auf das Rx-Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
In diesem Sinne wäre das stets bemühte Bild vom gemeinsamen Boot, in dem Großhandel und Apotheken zusammen sitzen, weit interpretiert. Die aus dem EuGH-Urteil für inländische Apotheken resultierenden Wettbewerbsnachteile können jetzt mit Hilfe des Großhandels egalisiert werden. Ob das die Aufgabe des Großhandels und ob dieser dazu wirtschaftlich in der Lage ist – darüber lässt sich trefflich diskutieren.
Aus Sicht des Großhandels wird das Urteil zum Eigentor. Unabhängig davon, wer den Skonto-Prozess angeschoben hat, gerät der Großhandel jetzt noch stärker unter Druck. Die ohnehin knappen Margen dürften weiter sinken; mit erheblichen Konsequenzen. Die Luft für die privaten Großhändler wird noch dünner, der Konkurrenzkampf härter und am Ende steht möglicherweise ein weiterer Konzentrationsprozess an.
Vielleicht aber haben es sich die Richter auch nur leicht gemacht: Die neue Bundesregierung wird sich ohnedies mit dem Thema Honorar befassen – nicht nur mit dem Apothekenhonorar. Im Hintergrund lauert das 2hm-Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Dessen Auftrag ist es, das gesamte Honorarsystem der Arzneimittelversorgung auf den Prüfstand zu stellen. Der BGH hat mit seinem Urteil eine weitere Vorlage für diese anstehende Diskussion geliefert. Jetzt ist die Politik am Zug.
Wenn die 70 Cent tatsächlich vom Gesetzgeber als nicht rabattfähige Handlingpauschale gedacht war, kann das die nächste Bundesregierung klarstellen. Wahrscheinlicher ist aber, dass das gesamte Honorarpaket aus Großhandels- und Apothekenmarge neu justiert wird. Alle politischen Parteien haben sich im Wahlkampf für eine Honorardebatte ausgesprochen. Und die ABDA fordert mehr Geld für Beratungs- und andere Leistungen. So gesehen ist das Urteil der Gong zur nächsten Runde.