Das Bundespatentgericht hat ein Patent des Pharmakonzerns GlaxoSmithKline (GSK) für das Kombinationsarzneimittel Viani (Salmeterol, Fluticason) für nichtig erklärt. Die Präparate beruhten nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und seien deshalb nicht patentfähig, so die Begründung.
Die Fachwelt habe bereits vor der Erteilung des Patents eine Wirkstoffkombination, wie die hier geschützte, zur Behandlung derartiger Krankheiten für sinnvoll gehalten. Gegen das Patent hatten nach Angaben von GSK die Generikahersteller Mylan Dura, Hexal, Neolab und die Teva-Tochter Ivax Nichtigkeitsklage erhoben.
Die Entscheidung betreffe lediglich das deutsche Patent, teilte GSK mit. Der Konzern hält eigenen Angaben zufolge noch weitere Patente im Zusammenhang mit Viani, die unter anderem den Diskus und das Dosier-Aerolsol betreffen. Sie laufen den Angaben zufolge erst in den Jahren 2011 und 2012 aus. GSK kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls in Revision zu gehen. Allerdings ist das entsprechende Patent bereits von den Behörden in Großbritannien und Irland gekippt worden.
Viani ist indiziert zur Behandlung von Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung (COPD). Das Inhalationspulver kombiniert den langwirksamen Beta-2-Agonisten Salmeterol und das Kortikoid Fluticason.
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