Glaxo muss für Sex- und Spielsucht zahlen dpa/APOTHEKE ADHOC, 01.04.2011 10:31 Uhr
Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) muss gut 121.000 Euro zahlen, weil ein Patient nach der Einnahme des Parkinson-Medikaments Requib (Ropinirol) sex- und spielsüchtig wurde. Ein Gericht im französischen Nantes gab dem 51-jährigen Kläger Recht, dessen Anwalt das Urteil jetzt bekannt machte. Der Konzern müsse 110.000 Euro Schmerzensgeld an den Kläger sowie 11.315 Euro an dessen Krankenkasse zahlen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Auf dem Beipackzettel seien die Nebenwirkungen nicht aufgeführt gewesen. Inzwischen ist dies der Fall.
Der Franzose hatte zunächst 450.000 Euro gefordert. Er habe nach Einnahme des Dopamin-Agonisten zwischen 2003 und 2005 eine Hypersexualität entwickelt und sich verstärkt dem Glücksspiel hingegeben. Seine Anwälte argumentierten, dass der fehlende Hinweis auf diese Nebenwirkungen einen schweren Mangel darstelle. Nach Bekanntwerden des Falles meldeten sich dem Bericht zufolge etliche weitere Patienten, die unter ähnlichen Nebenwirkungen litten.