Werbeaussagen

Gericht verbietet „Kinderwunsch-Tee“ APOTHEKE ADHOC, 05.07.2019 11:52 Uhr

Mehr Evidenz: Das OLG Köln hat der Firma Madena den Vertrieb des Kinderwunschtees untersagt. Foto: Madena
Berlin - 

Ein „Kinderwunsch-Tee“ darf nur dann als solcher bezeichnet werden, wenn der Hersteller einen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich die Anwendung förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden. Betroffen ist die Firma Madena, hinter der der ehemalige Almased-Apotheker Rudolf Keil steht.

Madena hatte eine Kräutermischung als „Kinderwunsch-Tee“ vermarktet und behauptet, die enthaltenen Pflanzenstoffe würden in der Erfahrungsheilkunde angewendet, um den Zyklus zu harmonisieren und so den Eisprung zu fördern. Weiter hieß es: „Lemongras wirkt entspannend auf den Körper und baut Stress ab, so dass man sich ganz auf die Schwangerschaft einlassen kann. Zitronenverbene und Basilikum werden eine luststeigernde Wirkung nachgesagt.“

Ein Wettbewerbsverband war dagegen vorgegangen und hatte bereits im September vor dem Landgericht Köln recht bekommen. Das OLG hat das Urteil nun bestätigt und zur Begründung ausgeführt, dass die strittigen gesundheitsbezogenen Angaben nicht auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise gestützt werden könnten.

Die Werbung sei so zu verstehen, dass der Tee Probleme, die einer Empfängnis im Wege stünden, lindere und so die Empfängnis ermögliche. Nach der Health-Claims-Verordnung seien solche gesundheitsbezogenen Angaben jedoch nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich abgesichert seien. Mindestvoraussetzung sei, dass die behaupteten Wirkungen aufgrund von Forschungsergebnissen begründet werden.

Die Behauptung von Indikationen oder Wirkweisen ohne Nachweise oder weitere Erörterung, wie diese Ergebnisse zustande gekommen seien, genügten nicht. Auch die Bezugnahme auf eine „volksmedizinische Verwendung“ stelle keinen wissenschaftlichen Nachweis dar. Revision wurde nicht zugelassen.

Der Kinderwunschtee wurde laut Hersteller nach Vorlagen alter Hebammenrezepturen zusammengestellt. Enthalten sind Frauenmanteltee, Himbeerblättertee, Brennesselblättertee, Storchschnabeltee, Rosmarinblättertee, Schafgarbentee, Basilikumtee, Zitronenverbenentee, Lemongrastee und Granatapfeltee. Alle Kräuter sind laut Madena in Bio-Qualität, der Tee ist frei von künstlichen Aromen oder Zusatzstoffen, Geschmacksverstärkern oder Farbstoffen. Täglich sollen Frauen mit Kinderwunsch zwei bis drei Tassen trinken.

Seit einem Jahr darf Teekanne keine gesundheitsbezogenen Aussagen mehr für seine Produkte verwenden. Begriffe wie „Konzentration“, „mentale Fitness“ oder „geistige Leistungsfähigkeit“ suggerieren eine gesundheitsfördernde Wirkung, die nicht hinreichend belegt ist, erkannte der Hersteller in einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Hessen an.