Genossenschaftsbanken

Niedrigzinsen werden Apobank zur Last

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Berlin -

Unter großen Schmerzen hat sich die Deutsche Apotheker- und Ärztebank

(Apobank) aus der Finanzkrise gekämpft: Der Bestand der strukturierten

Finanzprodukte wurde mittlerweile von 5,5 auf 1,5 Milliarden Euro

abgebaut; mehr als eine halbe Millarde Euro wurde dabei in den

vergangenen Jahren auf Nimmerwiedersehen abgeschrieben. In Griechenland,

Ungarn und Island gibt es keine Risiken mehr, die Engagements in

Italien und Spanien wurden laut Bankchef Herbert Pfennig deutlich

reduziert. Doch es drohen neue Risiken aus der Finanzkrise, namentlich

die von den europäischen Regierungen auf niedrigem Niveau gehaltenen

Zinsen.

Laut Pfennig würde es Ländern wie Deutschland „mittlerweile volkswirtschaftlich gut tun“, wenn die Zinsen wieder steigen würden. Davon geht der Bankchef aber nicht aus, und so rechnet er damit, dass das allgemeine Marktniveau demnächst für die Apobank zur Last wird.

Die Genossenschaftsbank „versichert“ sich über fünf Jahre im Voraus am Kapitalmarkt gegen allzu niedrige Zinsen. Im jetzigen Umfeld sei es nicht mehr möglich, solche Maßnahmen für zukünftige Niedrigzinsphasen zu sinnvollen Konditionen abzuschließen, so Pfennig. Schon 2013 rechnet Pfennig damit, die ersten Folgen zu spüren zu bekommen.

Entsprechend soll das operative Ergebnis unter Vorjahr liegen, auch wenn es in den ersten fünf Monaten noch besser lief. Bis 2016 werden alleine wegen des Zinsproblems rund 100 Millionen Euro Ertrag fehlen. Pfennig hofft, dass sein Sparprogramm Vorwerts ab 2014 positive Effekte zeigt; in diesem Jahr wird noch einmal kräftig investiert.

Weiterhin beschäftigen müssen wird man sich in Düsseldorf mit der Stärkung des Eigenkapitals. Weil im Zusammenhang mit dem Reformpaket „Basel III“ die Banken für den Risikofall mehr eigene Mittel vorhalten müssen, wollte Pfennig eigentlich bei den Mitgliedern mehr Geld einsammeln. Die geplante Kapitalerhöhung wurde gestrichen; wie mit den stillen Einlagen der Versorgungswerke umgegangen wird, will die Apobank entscheiden, sobald die Vorgaben verbindlich sind.

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