Zwei Jahre nach dem Start hat es Pensa als Rabattpartner für Lansoprazol bei der TK und AOK in die deutschen Apotheken geschafft. Doch der spanische Generikahersteller hat ein Problem: Er darf nicht mehr Pensa heißen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) fürchtet eine Verwechslung mit dem Präparat Pentasa (Mesalazin). Die Entscheidung könnte für das Unternehmen teuer werden.
Pensa wurde 2006 gegründet und gehört zum spanischen Chemie- und Pharmakonzern Esteve. 1929 gegründet, ist der Hersteller mit Sitz in Martorelles, einer Gemeinde in der Nähe von Barcelona, nach wie vor in Familienbesitz. Zur Generikasparte gehören Tochterunternehmen in Portugal, Italien, Schweden, der Türkei, den USA und seit November 2011 auch in Deutschland.
Im März 2006 hatte Pensa seinen Namen und das Logo beim europäischen Markenamt OHIM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) eintragen lassen. Ein Jahr später legte Ferring Widerspruch ein. Der schwedische Hersteller, der seinen Firmensitz gerade in die Schweiz verlegt hatte, vertreibt seit 1986 das Medikament Pentasa, das bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen eingesetzt wird.
Als das OHIM die bereits eingetragen Marken für ungültig erklärte, zog Pensa vor Gericht. Das Unternehmen argumentierte, bereits im Jahr 2000 eine Vereinbarung mit Ferring geschlossen zu haben; seitdem hätten beide Marken in Spanien und Italien friedlich nebeneinander existiert.
Diese Argumente überzeugten den EuG nicht: Der Vertrag mit dem Pentasa-Hersteller habe sich nur auf eine ältere Wort-Bild-Marke bezogen und gelte daher weder für den Firmennamen noch für das derzeitige Logo. Auch die bisherigen Erfahrungen seien irrelevant: Solange eine Verwechslungsgefahr in einem einzigen Mitgliedstaat gesehen werde, könne das OHIM die Eintragung der Marke ablehnen. Die Beweislast liege dann beim Antragsteller.
Die EU-Richter teilen die Einschätzung der Behörde mit Sitz im spanischen Alicante, dass sich die beiden Markennamen in visueller, phonetischer und konzeptioneller Hinsicht zu ähnlich sind. So sei nicht auszuschließen, dass selbst Fachkreise zu der Annahme gelangen könnten, die entsprechenden Produkte gehörten zum selben Hersteller. Verbraucher hätten gar keine Chance, die Unterschiede nachzuvollziehen.
Dass es um unterschiedliche Indikationen gehe, spiele keine Rolle, da beide Marken im selben Segment. Auch der Zusatz „Pharma“ sei nur von untergeordneter Bedeutung und damit ungeeignet, um Pensa eindeutig abzugrenzen. Die Frage, ob andersherum wenigstens der Zusatz Pensa auf den generischen Produkten zulässig ist, wollten die Richter nicht beantworten: Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, jenseits des konkreten Streitfalls Hypothesen abzugeben.
Pensa-Eigentümer Esteve wollte sich zu dem Urteil noch nicht äußern, solange es nicht rechtskräftig ist – das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Womöglich kann der Hersteller nun nationale Entscheidungen beantragen. Wenn nicht, müsste das Unternehmen alle Zulassungen ändern, was aufwändig ist und hierzulande den Rabattvertrag kosten könnte.
Pentasa wurde im vergangenen Jahr laut Arzneiverordnungsreport (AVR) 125.500 Mal zu Lasten der Krankenkassen abgegeben. Die Kosten beliefen sich auf 17,6 Millionen Euro. Insgesamt wurden 12,3 Millionen Tagesdosen des Arzneimittels abgegeben. Damit liegt Pentasa unter den Mesalazin-Präparaten an dritter Stelle: 34,6 Millionen Tagesdosen entfielen auf Salofalk von Dr. Falk Pharma und 13 Millionen Tagesdosen auf Claversal von Recordati. Mezavant von Shire liegt mit 4,5 Millionen Tagesdosen auf Platz 4.
Ähnlich wie Pensa erging es übrigens in einem parallelen Verfahren dem schweizerischen Hersteller Tillotts, der 2009 die Marke Octasa für sein Mesalazin-Generikum hatte schützen lassen. Laut EuG ist auch hier die Ähnlichkeit zu groß – unabhängig davon, dass die Endung „Asa“ sich vom Wirkstoff 5-Aminosalicylsäure (5-ASA) ableitet und damit eigentlich ohnehin generisch ist.
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