Generikahersteller

Hexal stellt Rx-Packungen um

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Berlin -

Der Generikahersteller Hexal stellt das Design seines Rx-Portfolios um. Im Rahmen der Umgestaltung aufgrund künftiger EU-Vorgaben wurde die Umverpackung komplett überarbeitet. Ziel waren dem Konzern zufolge größtmögliche Sicherheit und Lesbarkeit. Bis Ende 2018 sollen alle Packungen im neuen Design kommen, starke OTC- und Eigenmarken bleiben davon ausgenommen.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen ab dem 9. Februar 2019 bestimmte Sicherheitsmerkmale aufweisen. Ab dann dürfen laut EU-Fälschungsrichtlinie nur noch Packungen in den Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen und die erkennbar unversehrt sind.

Hexal nutzt die dreijährige Umstellungsfrist für eine Generalüberholung der Packungen. Das neue Layout ist bewusst schlicht gehalten. Wirkstoff und Wirkstärke des Arzneimittels sind prominent aufgedruckt. Blickfanganalysen hätten dem Team buchstäblich die Augen geöffnet, so Hans Wolfgang Friede, Manager Corporate & Brand Communication. Bisherige Packungen mit beispielsweise gelber Schrift auf weißem Grund seien teilweise gerade für ältere Menschen schwer zu erkennen, solche werde es daher künftig nicht mehr geben. Weiße Schrift auf dem typischen Hexal-Blau soll die Lesbarkeit verbessern.

Um Verwechslungen beim Patienten zu vermeiden und dem Personal in der Apotheke die Arbeit zu erleichtern, erhalten die Packungen zusätzlich eine zweite Farbe – je nach Indikation. Rot steht für Herz/Kreislauf, gelb für Schmerz/Rheuma, dunkelblau für Atemwegserkrankungen. Die Farbe taucht am Ende des blauen Balkens auf und behindert die aufgedruckte Schrift nicht.

Um Fehler bei der Medikamenteneinnahme zu vermeiden, gibt es auf der Packung eine gekennzeichnete Fläche, in die der Apotheker die verordnete Dosierung eintragen kann. Eine echte Innovation ist Friede zufolge, dass die Wirkstärke zusätzlich auf den sogenannten Staubschutzlaschen – also der schmalen Seite – aufgedruckt ist. Dies soll Irrtümer bei Dosierung vermeiden helfen.

An der Entwicklung des neuen Designs haben Friede zufolge auch Apotheker mitgewirkt. Seit Anfang des Jahres gibt es bei Hexal einen Kundenbeirat. Auch der eigene Außendienst sowie Verbände hätten sich beteiligt. Ziel ist es, schrittweise alle Rx-Packungen bis Ende 2018 umzustellen. Ob vereinzelt auch OTC-Packungen in dem neuen Design erscheinen sollen, wird Friede zufolge intern noch diskutiert.

Fest steht dagegen, dass die etablierten Marken des Konzerns nicht angefasst werden. Produkte wie Omep, Gingium, ACC Acut, Lorano oder das neu eingeführte Solvohexal behalten ihr bisheriges Aussehen. Dasselbe gilt für prominente Sandoz-Produkte, etwa die Magnesium- oder Calciumpräparate.

Die Umstellung auf ein sehr funktionales Design birgt natürlich das Risiko, dass die Packungen irgendwann allzu „generisch“ aussehen. Denn heute ist der deutsche Generikamarkt im internationalen Vergleich vergleichsweise markenstark. Friede sieht das gelassen: Sollten andere Hersteller ihre Packungen entsprechend angleichen, könne man das ohnehin nicht verhindern. „Wir wollten einfach ein bestmögliches Design für unsere Packungen schaffen“, so der Markenmanager von Hexal.

Das Ziel der EU-Fälschungsrichtlinie ist es, dass jede Packung beim Verlassen der Produktion einen individuellen Code erhält und somit identifizierbar wird. Dieser sogenannte „Unique Identifier“ enthält verschiedene Informationen: Produktcode, Seriennummer, gegebenenfalls eine nationale Kennzeichnung, die Chargennummer und das Haltbarkeitsdatum. Er wird in einem Data-Matrix-Code auf der Packung verschlüsselt und in nationalen Datenbanken sowie zentral bei einem europäischen Hub hinterlegt.

Die Hersteller aktivieren die Codes, bevor sie die Packungen auf den Markt bringen, und melden sie entweder an den europäischen Hub oder nationale oder supranationale Datenbanken. Der Code kann jederzeit eingescannt werden. Auf diese Weise können Großhändler und Apotheker schon beim Wareneingang prüfen, ob die Packungen sicher sind. Wird ein Arzneimittel an einen Patienten abgegeben, wird der Code eingescannt und die Packung aus dem System abgemeldet.

In öffentlichen Apotheken geschieht dies am HV-Tisch. Der Abgleich mit den Datenbanken soll in der Regel innerhalb von 300 Millisekunden erfolgen, so die Vorgabe der EU-Kommission. Ist die Nummer in der Datenbank nicht verfügbar oder wurde sie als zurückgerufen oder gestohlen gemeldet, erhält der Apotheker einen entsprechenden Hinweis und gibt diese Information an die zuständigen Behörden weiter.

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