Sepa-Lastschriftverfahren

Gehe streicht Erstattungsanspruch

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Berlin -

Gehe will sich bei Bankgeschäften mit Apotheken künftig besser absichern. Der Stuttgarter Großhändler stellt das Sepa-Lastschriftverfahren auf Firmenkunden um. Apothekenkunden verzichten dadurch automatisch auf ihren Erstattungsanspruch nach der erfolgten Verbuchung.

Der Außendienst von Gehe informiert Apotheker:innen derzeit über die Umstellung des Sepa-Lastschriftverfahrens. „Mit dem Ziel, unseren Kund:innen eine noch höhere Sicherheit zu bieten“, sagt eine Sprecherin. „Eventuell anfallende Gebühren hängen ab vom jeweiligen Kreditinstitut – hier finden wir im Dialog mit unseren Kunden individuelle Lösungen.“

Gehe reduziert mit dem Firmenlastschriftverfahren das Kreditrisiko durch mögliche Lastschriftrückgaben durch Apotheken. „Mit diesem marktüblichen Verfahren stellen wir sicher, dass wir unseren Kunden auch zukünftig hohe bis sehr hohe Lieferantenkredite zur Verfügung stellen können“, sagt eine Sprecherin. Mit dem Firmenlastschriftverfahren könne die Liquidität schneller für neue Vorhaben und Aufträge eingesetzt werden, heißt es bei der Sparkasse. „Ein weiterer Vorteil ist das taggenaue Fälligkeitsdatum, mit dem Sie noch gezielter als bisher Ihre Liquiditätsströme steuern können.“

In den Apotheken stößt die Umstellung auf Verwunderung: „Das macht man nur, wenn man an der Bonität zweifelt“, sagt ein langjähriger Kunde. Zwar habe der Außendienstmitarbeiter angekündigt, dass Gehe die Gebühren für die Umstellung übernehme. Aber: „Mich ärgert es trotzdem, da wir noch nie Zahlungsausfälle hatten.“ Als Grund wurde die AvP-Insolvenz angegeben, die tausende Apotheken unverschuldet in finanzielle Nöte gerissen.

Die Apotheken müssen ihre Bank über die Umstellung informieren: Das Mandat muss dem jeweiligen Kreditinstitut laut Sparkasse vor der ersten Einlösung einer Firmenlastschrift bestätigt werden. Der Autorisierungstext muss unter anderem den Namen des Zahlungsempfängers und die Anschrift enthalten. Außerdem müssen die Bankkunden unterschreiben, dass sie künftig nicht berechtigt sind, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Im Anschluss verbleibt das Mandat dauerhaft beim Zahlungsempfänger, wenn es als wiederkehrend gekennzeichnet wurde.

Der Zahlungspflichtige kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat durch Erklärung gegenüber seinem Kreditinstitut (bzw. Zahlungsinstitut) widerrufen. Um die Einzüge durch den Zahlungsempfänger zu beenden, muss der Zahlungspflichtige das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzlich gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen. Dies geschieht in der Praxis im Rahmen der Kündigung eines Vertrages oder durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger. Generell gilt das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat unbefristet.

Das Firmenlastschriftverfahren ähnelt dem früheren Abbuchungsauftragsverfahren. Sepa ist seit Mitte 2014 für alle Apotheken Pflicht. Beim „Single European Payment Area“ dürfen statt Kontonummer und Bankleitzahlen im geschäftlichen Zahlungsverkehr nur noch die 22-stellige IBAN und die elfstellige BIC verwendet werden.

 

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