Verbandsmitglieder sollen zahlen

Gedisa will weitere Millionen von Apotheken

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Berlin -

Die Gedisa wird für die Apotheken zu einem Fass ohne Boden. Nachdem die Verbändetochter in den vergangenen drei Jahren mit einem üppigen zweistelligen Millionenbetrag ausgestattet wurde, sollen die Inhaberinnen und Inhaber auch nach dem Ende der Anschubphase weiter zahlen. Am 9. Dezember soll die Entscheidung fallen, die allerdings im Grunde schon bekannt – weil vermeintlich alternativlos – ist.

Ende 2021 war die Gedisa durch die Landesapothekerverbände gegründet worden; nur Westfalen-Lippe beteiligte sich nicht am Gemeinschaftsunternehmen, der Anteil wurde seinerzeit auf die anderen Verbände umgelegt. Ziel war es, ein eigenes Digitalunternehmen aufzubauen, das die Apotheken im Alltag mit digitalen Anwendungen unterstützen sollte.

Dank der Pandemie fand das Apothekenportal schnell Verbreitung, zweitweise brachten die Verbände das System in politischen Gesprächen und Vertragsverhandlungen aktiv ins Spiel. Eher unbedeutend sind dagegen bislang die Apps „Apoguide“ und „Apoportal“ geblieben. Mit einer Gemeinschaftslösung für CardLink, entwickelt von eHealth Experts (Ehex), konnte Gedisa sich zwar noch einmal eine zentrale Position zwischen den Apotheken und den jeweiligen Plattformen sichern; allerdings gibt es hier bislang nur wenige Transaktionen.

50 Euro pro Apotheke und Monat

50 Euro zahlt jede Apotheke, die Mitglied in einem der an Gedisa beteiligten Verbände ist, monatlich für die Gedisa. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Sonderumlage, in Baden-Württemberg wurde die Hälfte davon auf den Mitgliedsbeitrag umgelegt. Seit der Gründung vor drei Jahren sind damit wohl rund 30 Millionen Euro zusammengekommen – viel Geld also für ein Start-up mit eigentlich überschaubarem Zuschnitt.

Doch offenbar sind die Mittel aufgebraucht. Jedenfalls werde auch weiterhin eine Finanzierung durch die Verbände beziehungsweise ihre Mitglieder benötigt, heißt es nach einem Treffen der Gesellschafter. Ursprünglich war verabredet worden, dass die Gedisa nur bis Ende 2024 unterstützt wird und dann auf eigenen Füßen stehen, sich also mit innovativen Produkten am Markt behaupten muss.

Geld oder Geschäftsaufgabe

Geschäftsführer Sören Friedrich soll den Verbändevertretern unmissverständlich klar gemacht haben, dass der Betrieb ohne weitere Finanzierung eingestellt werden müsste. Daher soll es weiterhin eine Sonderumlage geben, die von den Apothekerinnen und Apothekern bezahlt wird. Ob das Geld jemals zurückgezahlt wird, blieb offen.

Am 9. Dezember soll eine nächste Gesellschafterversammlug stattfinden, bei der über die weitere Finanzierung abgestimmt werden soll. Im Grunde wurde die Unterstützung aber bereits für alternativlos erklärt. Anderenfalls müsste man ja die bereits investierten Gelder abschreiben – und vor allem die Verantwortung gegenüber den Apotheken, die eigentlich dafür gezahlt haben, unternehmen.

Offiziell wird natürlich betont, dass die Gedisa viele zukunftsfähige Anwendungen entwickelt habe und dass man das Feld nicht anderen Kräften überlassen dürfe. Und so haben die ersten Verbände eine entsprechende Position für 2025 bereits in ihren Haushalt eingestellt und diesen ohne große Erklärungen verabschieden lassen. Andere Verbände wollen die Mitglieder im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen befragen. In Bayern etwa hatte man anlässlich der Gründung der Gedisa die Satzung geändert – und eine „Sonderumlage zur Deckung eines außergewöhnlichen Finanzbedarfs“ ins Ermessen der Mitgliederversammlung gestellt.

Kosten bei Nutzung

Erklärungsbedürftig ist allerdings auch, warum die Gedisa dann auch noch Geld für die Nutzung der Services verlangt. Für „Apoguide“ werden ab 2025 monatlich 29 Euro fällig; ursprünglich war sogar eine monatliche Gebühr von 40 Euro kommuniziert worden.

Und richtig teuer kann es auch bei CardLink werden: Mit dem günstigsten Tarif für 49 Euro können bis zu 100 Transaktionen getätigt werden, für 250 Transaktionen sind 64 Euro zu bezahlen und für jede weiteren 250 Transaktionen werden dann 25 Euro fällig. Gestartet wird mit dem kleinsten Paket, bei Bedarf können die größeren Pakete freigeschaltet werden. Als Transaktion wird hier die Abfrage des Kunden für sein E-Rezept gewertet – das heißt aber nicht automatisch, dass der Kunde sein Rezept auch bei der Apotheke einlöst.

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