Sterilrezepturen

Fresenius: Geordneter Rückzug

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Berlin -

Fresenius wickelt sein Zytogeschäft ab: Nach Informationen aus der Branche übernehmen ein oder mehrere Apotheker die angeblich defizitäre Sparte gemeinsam mit einem Finanzinvestor. Genannt wird immer wieder der Name Michael Schill, Inhaber der Fortuna-Apotheken in Mannheim. Dagegen soll Werner Henke (Apotheke am Elisenpalais, Aschaffenburg) entgegen früherer Informationen nicht zum Konsortium gehören.

Fresenius zählt bislang neben ZytoService und GHD zu den führenden Herstellern von patientenindividuellen Sterillösungen. Die zentrale Fertigungsstätte befindet sich in Neufahrn; daneben gibt es kleinere Herstellbetriebe, bei denen sich der Konzern in den vergangenen Jahren eingekauft und die er unter dem Dach von CFL („Compounding for life“) gebündelt hatte.

Dazu gehören Zentren wie Onko Service, Henke Pharma, Fortuna Herstellung, Rheinische Compounding (vormals Martindale) und cas central compounding baden-württemberg, die der Konzern in den vergangenen Jahren aufgekauft und unter dem Dach von CFL („Compounding for life“) gebündelt hatte. Verantwortlich für den Bereich ist Dr. Herbert Beer; vor Ort kümmern sich Apotheker wie Michael Schill und Doris Frerichs teilweise noch als Juniorpartner um das Geschäft.

Um einen geordneten Rückzug ohne Gesichtsverlust über die Bühne zu bekommen, soll Fresenius den Exit bewusst über die bisherigen Partner spielen. Um die finanziellen Angelegenheiten soll sich angeblich ein Finanzinvestor kümmern, dem Vernehmen nach eine Firma aus dem Umfeld der US-Investmentbank Goldman Sachs. Konkrete Informationen gibt es noch nicht. Die Apotheker waren für Nachfragen nicht zu erreichen.

Obwohl Fresenius bei der Ausschreibung der AOK als Unterauftragnehmer die Rezepturen für die Hälfte der 22 Lose liefern sollte, blieb der erhoffte Erfolg aus: Zu wenige Rezepte wurden von den Onkologen an die Partnerapotheken – die Diemeltal-Apotheke im nordrhein-westfälischen Marsberg, die Apotheke im Elisenpalais in Aschaffenburg, die Fortuna Apotheke aus Mannheim sowie die Lahn-Apotheke aus Marburg – geschickt. Letztere hatten ihren Vertrag mangels Erfolg vorzeitig gekündigt.

Im Streit um Retaxationen bestätigten zwei Sozialgerichte die freie Apothekenwahl: Einschränkungen bedürften einer besonderen Begründung, wobei die „Grundrechte der Versicherten und der Apotheken zu beachten wären“, urteilte das Sozialgericht Darmstadt. Sogar die AOK habe in den Ausschreibungsunterlagen noch selbst betont, dass das Apothekenwahlrecht „unberührt“ bleibe.

Auch das Sozialgericht Marburg kam zu dem Ergebnis, die AOK sei nicht befugt, über Verträge ein „exklusives“ Versorgungssystem einzurichten. Die Exklusivität müsste ausdrücklich im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden, weil dadurch sowohl in Patienten- als auch in Leistungserbringerrechte fundamental eingegriffen werde. Die Rabattverträge hätten „erhebliche Konkurrenznachteile“ zur Folge gehabt und somit eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit bewirkt.

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