Für die Wirkung von Kosmetikprodukten gibt es selten wissenschaftliche Belege. Umso wichtiger sind Erfahrungsberichte anderer Anwender. Regelmäßig wird in der Werbung dann beteuert, dass 92 Prozent der Nutzerinnen das Produkt wiederverwenden würden. Bei Arzneimitteln hat sich diese Form der Werbung noch nicht durchgesetzt. Doch der Hersteller Merz preist seine freiverkäuflichen Produkte der Marke Tetesept direkt auf der Verpackung mit Umfrageergebnissen an.
Der Hersteller aus Frankfurt verkauft Mittel gegen kleinere Beschwerden in- und außerhalb der Apotheke. Zum Sortiment zählen „Sodbrennen Akut“, ein „Muskel Vital Wärme-Balsam“ oder ein abschwellendes Nasenspray. Auf allen drei Produkten wirbt Merz mit der Empfehlung der eigenen Kunden. Auf der Verpackung des Sodbrennen-Mittels wird eine Kundenzufriedenheit von 94 Prozent ausgewiesen, beim Balsam sind es 97 Prozent. Kleingedruckt wird auf Teilnehmerzahl und Erhebungsjahr hingewiesen.
Rechtlich ist diese Form der Werbung nicht zu beanstanden, solange die Quelle klar ist. Entscheidend ist, dass der Verbraucher die Ergebnisse nachvollziehen kann. Die Fundstelle muss allerdings eindeutig sein, wie der Hersteller Dr. Jacobi in einem Streit mit der Wettbewerbszentrale über seine Pferdesalbe erfahren musste. Das Oberlandesgericht Frankfurt eine Werbung mit dem Siegel „Produkt des Jahres“ des Bundesverbands der Apotheker (BVDA) untersagt.
Bei Merz sind die Tests zumindest teilweise nachvollziehbar. Der Hersteller listet auf der eigenen Homepage mehrere Ergebnisse auf. Dazu heißt es: „Wir testen regelmäßig bewährte und neue Produkte, um diese in Ihrem Sinne weiter zu entwickeln.“ Die Wettbewerbszentrale hatte sich die Tetesept-Produkte ebenfalls genauer angesehen und mit dem Hersteller ausgetauscht. Die Hinweise auf der Homepage reichten den Prüfern aus.
Dort erfährt man etwa, dass der Hersteller im Frühjahr 2014 insgesamt 222 Anwender zu seinem Sodbrennen-Mittel befragt hat. Demnach würden 90 Prozent das Produkt wieder kaufen, 89 Prozent bewerteten das Produkt als wirksam oder sehr wirksam. Laut Befragung würden 93 Prozent das Produkt weiterempfehlen. Zur auf der Packung zitierten Kundenzufriedenheit von 94 Prozent findet sich hier nichts. Allerdings werden die gestellten Fragen auch nur beispielhaft aufgeführt.
Das gleiche Bild bei Rhinolind, dem Tetesept-Nasenspray mit großer Ähnlichkeit zum Klosterfrau-Produkt Sinulind: Laut Verpackung bestätigten 91 Prozent eine wirksame Befreiung der Nase. Im Test beschrieben dagegen nur 76 Prozent Produkt als wirksam oder sehr wirksam, 82 Prozent würden es weiterempfehlen. Letzte Klarheit gibt es hier nicht. Zum Wärmebalsam von Tetesept wird auf die Einschätzung der „Konsumgöttinnen“ aus dem September 2009 verwiesen.
Unter Marketingexperten gilt die Kundenzufriedenheit als Werbeaussage nicht als erstes Mittel der Wahl – insbesondere bei Arzneimitteln. Wer kann, stellt die konkreten Vorzüge des eigenen Produkts in den Vordergrund oder spricht die Verbraucher mit einer starken Botschaft an. Denn zufriedene Kunden sind in der Werbung kein Alleinstellungsmerkmal.
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