Almased kämpft für Arztwerbung Alexander Müller, 06.01.2016 10:13 Uhr
Der Hersteller Almased will sein gleichnamiges Diätpulver auch künftig von Ärzten und Apothekern empfehlen lassen. Ein Verbot des Landgerichts Lüneburg (LG) wird das Unternehmen aus Bienenbüttel einer Sprecherin zufolge nicht akzeptieren.
In einer Werbebroschüre und auf der Almased-Homepage wirbt der Arzt Professor Dr. Aloys Berg für das Abnehmmittel. Die Wettbewerbszentrale hatte zunächst beide abgemahnt und schließlich geklagt. Der Mediziner verstoße gegen die Berufsordnung seiner Ärztekammer, Almased mache unzulässige gesundheitsbezogene Angaben zu seinem Produkt, so der Vorwurf. Das Landgericht gab der Klage statt und verbot die Werbung.
Doch mit den Urteil will sich Almased nicht abfinden: „Dies widerspricht nach unserer Auffassung der gängigen Rechtsprechung des EuGH“, sagte eine Sprecherin. Das Unternehmen wird demnach gegen die Entscheidung in Berufung zum Oberlandesgericht Celle (OLG) gehen.
Einfluss auf die Werbestrategie von Almased hat das Urteil des LG daher vorerst nicht: „Bis zur endgültigen Entscheidung werden wir unsere Werbestrategie nicht ändern“, so die Sprecherin. Berg stellt auf der Internetseite von Almased weiterhin fünf Studien zum Schlankheitsmittel vor, etwa zur Wirkung gegen das metabolische Syndrom oder den Nutzen für Diabetiker. Angeblich loben acht weitere Wissenschaftler das Präparat.
Auch unter Apothekern gibt es in den Medien Fürsprecher für Almased: In den TV-Spots war mehrere Jahre Apotheker Rudolf Keil zu sehen. Der Inhaber der Post-Apotheke in Grevenbroich ist nach eigenen Angaben Überzeugungstäter.
Auch an der Werbung mit Apothekern will Almased festhalten: „Die Bewerbung durch andere Apotheker ist auch künftig nicht ausgeschlossen“, so die Sprecherin des Unternehmens. Das Verfahren gegen die Wettbewerbszentrale wird nun vor dem OLG fortgesetzt.
Almased musste zuletzt schon eine Schlappe in Lüneburg einstecken. Das LG hat die Firma aus Bienenbüttel dazu verurteilt, Werbung mit konkreten Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsreduktion für ihr Diätprodukt zu unterlassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS).