Freising: Supermarkt greift Berechtigungsscheine ab APOTHEKE ADHOC, 21.02.2021 08:08 Uhr
Im bayerischen Freising fühlt sich eine Apothekerin gehörig verschaukelt: Ein Supermarkt schräg gegenüber wirbt damit, dass man bei ihm FFP2-Berechtigungsscheine abgeben kann und dafür seine Masken erhält – und zwar ohne Zuzahlung. Und sie selbst kann nichts dagegen machen. Kunden stehen in der Offizin und fragen, warum sie ihre Masken denn dann noch in der Apotheke abholen sollen. Der Supermarktinhaber sagt auf Anfrage, sein Vorgehen sei rechtens, er habe eine „Ausnahmegenehmigung“. Wie genau das funktionieren soll, verrät er allerdings nicht. Und auch sonst scheint das niemand zu wissen.
Lebensmittel, Backwaren, Metzgerei, Feinkost – und FFP2-Masken auf Berechtigungsschein. Damit wirbt ein Supermarkt im bayerischen Freising seit über zwei Wochen nicht nur in sozialen Medien, sondern auch mit einem Aushang am Eingang des Marktes. „Zertifizierte FFP2-Masken ab sofort 12x kostenlos“, heißt es auf einem ausgedruckten A4-Blatt am Eingang. „Hier erhältlich mit Berechtigungsschein ohne Zuzahlung!!!“, steht darunter, gefolgt von einem Bild zweier Scheine. Das sprach sich schnell rum – und kam auch bei der Apotheke schräg gegenüber schnell an.
„Wir sind darauf aufmerksam geworden, weil uns eine Kundin aktiv darauf angesprochen hat“, sagt die Filialleiterin, die samt ihrem Betrieb nicht namentlich genannt werden möchte. „Sie kam in die Apotheke und meinte, dass sie es nicht einsieht, bei uns 2 Euro zu zahlen, wenn sie die Masken gegenüber ohne Zuzahlung kriegt.“ Also verschaffte sie sich selbst einen Eindruck und sah, dass der Markt sogar aktiv mit dem Angebot wirbt. „Ich war fuchsteufelswild“, sagt sie. „Das ist doch hochgradig illegal. Das ist ein kleiner, privater Supermarkt, der mehr oder weniger regionale Spezialitäten vertreibt. Ich frage mich nur: Wie macht ein Supermarkt das mit der Abrechnung?“ Also versuchte sie, sich helfen zu lassen. Persönlich ansprechen wollte sie die Marktleitung aber nicht, wie sie erklärt. „Der Markt liegt direkt unterhalb eines Wohnblocks, weswegen auch viele unserer Kunden an ihm vorbeikommen. Ich habe Sorge, dass wir dann auch vor denen schlecht dastehen, wenn wir gegen dieses Angebot vorgehen. So etwas kann sehr schnell rufschädigend sein.“
Also versuchte das Apothekenteam, anderweitig Abhilfe zu schaffen – und landete im typischen Kompetenzwirrwarr: Es wandte sich erst ans Gewerbe- und ans Landratsamt, das erste sieht sich nicht zuständig, das zweite reagierte gar nicht. Das Ordnungsamt wolle sich darum kümmern, habe sich aber seitdem nicht noch einmal gemeldet. Also rief die Filialleiterin ihre Kammer an. „Die Dame dort war am Telefon genauso erbost wie ich und sagte, sie gibt den Fall direkt an die Rechtsabteilung.“ Von dort kam bisher auch noch keine Rückmeldung.
Die Filialleiterin rätselt deshalb nach wie vor, wie die Aktion möglich sein kann. „Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten“, sagt sie. „Entweder, die sind dumm und merken es nicht. Das wäre ehrlich gesagt der beste Fall. Aber das glaube ich nicht so recht. Ich vermute eher, da steht eine andere Apotheke dahinter, die ihm gesagt hat, er kriegt etwas Geld, wenn er die Scheine für sie einsammelt.“ Der Supermarktinhaber beschreibt das allerdings etwas anders: Er arbeite mit einem Maskenhersteller zusammen, sagt er auf Anfrage. Und das sei rechtens, da dieser eine „Ausnahmegenehmigung“ habe. „Wir sammeln hier die Berechtigungsscheine und geben die dann an den Hersteller weiter, der sie dann abrechnet.“
Er selbst verkaufe im Supermarkt auch FFP2-Masken aus anderen Kontingenten, eine finanzielle Vereinbarung mit jenem Hersteller gebe es jedoch nicht. „Wir verdienen daran nichts, sondern machen das nur für unsere Kunden“, so der Supermarktinhaber. Und die Nachfrage sei groß: Konkrete Zahlen will er nicht nennen, aber im Moment könne er gar keine kostenlosen Masken abgeben, weil das Kontingent des Lieferanten schon erschöpft sei und er auf eine weitere Lieferung warte.
Auf die Apotheke schräg gegenüber ist er trotz deren Vorsicht schlecht zu sprechen: „Die Apotheke gegenüber hat uns angezeigt, deshalb war das Ordnungsamt hier“, sagt er. Mit dem sei das Problem jedoch geklärt worden, es habe die „Ausnahmegenehmigung“ geprüft und die weitere Abgabe nicht untersagt. Das Ordnungsamt kann das auf Anfrage nicht sofort bestätigen. Der Fall müsse erst geprüft werden, was einige Tage in Anspruch nehmen könne. Allerdings: Entgegen der Aussagen des Supermarktinhabers gehe man davon aus, dass die Abgabe kostenloser FFP2-Masken gegen Berechtigungsschein dort bereits eingestellt worden sei.
Versucht man herauszufinden, ob an der Behauptung des Supermarktinhabers etwas dran sein könnte, stößt man aber vielerorts auf Ahnungslosigkeit: Die Abda kann sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob eine Abgabe über andere Stellen als Apotheken prinzipiell möglich ist. Es handele sich dabei um eine Rechtseinschätzungen zu den zulässigen Tätigkeiten von Einrichtungen, die keine Apotheken sind, weswegen die Frage nicht von primärem Interesse für die Abda sei, so ein Sprecher. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) verweist darauf, dass die Abrechnung nur bis 6. Januar über ihn lief. Zuständig seien nun die Apothekenrechenzentren, doch auch der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) kann keine Auskunft erteilen. Prinzipiell bestünde natürlich die Möglichkeit, dass eines der 14 Mitgliedsrechenzentren eine Abmachung mit einem Lieferanten getroffen habe und dessen Berechtigungsscheine annehme – aber auch hier sehe man laut Verordnungstext grundsätzlich keine anderen Einrichtungen als Apotheken berechtigt.
Selbst das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bei dem die Masken abgerechnet werden, muss den Sachverhalt erst einmal prüfen, gibt dann aber immerhin eine eindeutige Antwort: „Die Abgabe von Schutzmasken erfolgt nach der Schutzmaskenverordnung allein durch Apotheken“, so eine Sprecherin. „Dass ein Supermarkt Schutzmasken gegen den Berechtigungsschein abgibt und mit einem Apothekenzentrum abrechnet, dürfte danach nicht möglich sein.“ Die Frage müsse in der zuständigen Rechtsabteilung erst geprüft werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt auf Anfrage: Nur die Apotheken dürfen kostenlose FFP2-Masken auf Berechtigunsschein abgeben.
Nach aktueller Rechtsprechung auf keinen Fall zulässig ist jedoch etwas anderes: Der Supermarkt wirbt explizit damit, auf die 2 Euro Zuzahlung zu verzichten. Dazu wollte sich der Inhaber nicht weiter äußern. Gelegenheit, ihn darauf anzusprechen, hätte es für die Apotheke eigentlich bereits gegeben, sie wurde nur aus den bekannten Gründen nicht wahrgenommen: „Der Supermarktinhaber ist sogar Stammkunde bei uns“, sagt die Filialleiterin. „Das macht es sogar noch schlimmer.“