„Fragen Sie Ihre Ärztin oder Apothekerin“ Patrick Hollstein, 26.12.2022 10:40 Uhr
Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung sollte nach Ansicht der Branchenverbände geschlechtergerecht umformuliert werden.
„Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.
Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.
Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ erlaubt sein.
Als erster OTC-Hersteller hatte Angelini eine gendergerechte Sprache in den Pflichttexten für seine Arzneimittel aufgenommen. In den Werbespots zu den Produkten Boxagrippal und Tantum Verde werden seit Frühjahr 2021 neue Formulierungen verwendet: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre(n) Arzt/Ärztin oder Apotheker/Apothekerin“.