Fördermittel

Finanzspritzen für Apotheken

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Berlin -

Bund, Länder und EU bieten eine Vielzahl von Förderangeboten für Gründer und Unternehmer. Nur wenige der vielen Programme sind allerdings für Apotheken nutzbar. Für sie sind vor allem drei Arten von Förderung interessant: zinssubventionierte Darlehen von staatlichen Banken, Zuschüsse für wirtschaftliche Beratungen sowie regionale Förderung für strukturschwache Regionen.

Wer im Internet auf die Suche nach Fördermitteln geht, stößt auf eine Vielzahl von Seiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) steht kostenfrei zur Verfügung. Hier können Fördermittel nach bestimmten Kriterien direkt abgefragt werden. Doch bei der Beurteilung, ob das eigene Vorhaben förderfähig ist, kommt man schnell an seine Grenzen.

Zumindest für Pharmazeuten, die eine Landapotheke eröffnen oder modernisieren wollen, dürften vor allem regionale Förderprojekte für Entwicklung ländlicher Regionen interessant sein. Solche Programme sind unter dem Stichwort LEADER (Liasion entre actions de développement de l'économie rurale – Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) zusammengefasst. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) steht die LEADER-Förderung, die unter anderem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird, in derzeit 244 Regionen zur Verfügung.

LEADER funktioniert dabei nach dem Bottom-up-Prinzip. Es wird nicht im Landesministerium darüber entschieden, wer gefördert wird. Stattdessen erarbeiten lokale Aktionsgruppen ein auf den Stärken und Schwächen der jeweiligen ländlichen Region basierendes sektorübergreifendes regionales Entwicklungskonzept. Auf dieser Grundlage werden dann die einzelnen Projekte ausgewählt, mit deren Hilfe das Entwicklungskonzept auf lange Sicht verwirklicht werden soll.

Diese lokalen Aktionsgruppen stellen einen Zusammenschluss der verschiedenen Akteure des ländlichen Raums in den jeweiligen Regionen dar, darunter Vertreter des Handels, Gewerbes, des Tourismus, aber auch Bürger, Politik und Verwaltung. Die lokalen Aktionsgruppen sind diejenigen, die die eingereichten Projekte bewerten und priorisieren. Nur die besten dürfen anschließend ihre Anträge bei der zuständigen Förderstelle einreichen.

Nach diesem Prinzip wird beispielsweise auch in Brandenburg die Fördermittel verteilt. Vorrangige Ziele sind nach Angaben des Brandenburgischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) die Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Auch Apotheker, die eine Apotheke in einer als ländliche geltenden Region eröffnen, erweitern oder modernisieren wollen, können sich um die Fördermittel bewerben. Vor allem, wenn es um Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gehe, hätten Apotheker in der Regel gute Chancen, Mitglieder der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe zu überzeugen, sagte Helke Elsner, die beim Landesministerium für die Vergabe von Fördergeldern zuständig ist.

Gefördert werden nur Kleinst- oder Kleinunternehmen. Demnach darf das Unternehmen nicht mehr als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erwirtschaften. Für Apotheker dürften es in der Regel kein Problem darstellen, diese formalen Voraussetzungen zu erfüllen. Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und maximal 200.000 Euro können Pharmazeuten für ihr Vorhaben erhalten. Natürlich müssen sie auch bestimmte Auflagen erfüllen. In der Regel muss der „Förderzweck“ mindestens fünf Jahre lang erfüllt werden. Hat also ein Apotheker in der Projektbeschreibung angekündigt, eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen zu schaffen, muss er diese auch mindestens fünf Jahre lang sicherstellen. Schafft er das nicht, muss er die gesamte Fördersumme zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Auch auf kommunaler Ebene gibt es Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen. So gewährt der Landkreis Gifhorn in Niedersachsen Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Landkreis oder der Absicht, einen Geschäftssitz vor Ort zu errichten. Die Anzahl der Arbeitsplätze richtet sich nach Unternehmensgröße. Die Beschäftigtenzahl muss dabei um 10 Prozent – mindestens aber um einen Vollzeitarbeitsplatz – erhöht werden. Gehörten also 20 Mitarbeiter zum Team des Apothekers, muss er mindestens zwei Vollzeitarbeitsplätze schaffen, um Geld vom Landkreis zu erhalten.

Der mögliche Investitionszuschuss beträgt nach Angaben des Landkreises Gifhorn bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme und maximal 50.000 Euro. Diese Beträge seien nur bei Mitfinanzierung durch die Standortgemeinden möglich, schränkt der Landkreis ein. Auch hier besteht kein Anspruch auf die Förderung. Der Landkreis entscheide im Einzelfall unter Berücksichtigung anderer Projekte und „in Abhängigkeit von der Haushaltslage“.

Manchmal geht es Apothekern aber nicht nur darum, den Kauf einer Apotheke zu finanzieren, sondern auch um das Know-how. Denn nicht jeder Apotheker hat die Grundsätze der Unternehmens- und Personalführung mit der Muttermilch aufgesogen. In der sogenannten Vorgründungsphase bieten die Bundesländer Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung.

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich dagegen an Apotheken, die bereits gegründet sind. Beraten lassen können sich Apotheker einerseits zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Zusätzlich können auch Beratungen zu speziellen Themen bezuschusst werden, etwa Fachkräftegewinnung und -sicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Verbesserung der betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der Apotheke. Einen Antrag können interessierte Apotheker online über die Antragsplattform des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.

Gefördert wurden bereits betriebswirtschaftliche Weiterbildungen für PKA, Fortbildungen im Bereich der Homöopathie, Handverkaufstrainings, Prozessoptimierungen, die Qualifizierung zur Kosmetikfachberaterin, Phyto-PTA oder zum Spagyrologen, die Vorbereitung zur Rezertifizierung oder auch E-Learnings und EDV-Coachings.

In Zeiten der niedrigen Zinsen haben sogenannte zinssubventionierte Darlehen dagegen an Bedeutung verloren. Dabei handelt es sich in der Regel um regionale Förderungen im Rahmen der Gründungs- und Erweiterungsinvestitionen (GuW), die meistens über Landesbanken zur Verfügung gestellt werden.

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