Actavis heißt jetzt Puren, die meisten Präparate wurden in den vergangenen zwei Jahren umgestellt. Doch noch immer wird neue Ware in den Markt eingeführt: Unter gleicher PZN werden vorübergehend alte und neue Packungen zum Teil mit geänderter Rezeptur im Handel sein. Im Fall Flecainid findet eine Umstellung anderer Art statt.
Seit der Umfirmierung von Actavis in Puren im Dezember 2015 wurden 500 Produktnamen und Packungsdesigns auf die Marke umgestellt. Normalerweise wird ab dem jeweiligen Stichtag nur noch neue Ware ausgeliefert, die am Aufdruck „geänderte Rezeptur“ zu erkennen ist. Dies ist beispielsweise bei Atorvastatin, Candesartan, Candesartan HCT und Fluconazol der Fall.
Anders sieht es bei Flecainid aus. Im Handel sind Flecainid Puren und Flecainidacetat Puren. Letzteres wurde zum 1. März auf den Markt gebracht. Beide Präparate sind bei unterschiedlicher PZN und abweichendem Preis identisch zusammengesetzt. Auch im Design gibt es nur wenige Unterschiede. Einzig Form und Größe der Packung sowie Arzneimittelbezeichnung sind verschieden. Apotheker und PTA sehen buchstäblich doppelt – zweimal hinsehen sollten sie bei der Rezeptbelieferung: Denn es existieren diverse Rabattverträge, die nicht für beide Produkte gleich sind.
„Bedingt durch einen Hersteller-Wechsel wird das Produkt Flecainid Puren durch das neue Produkt Flecainidacetat Puren ersetzt“, teilt das Unternehmen mit. Die „alte“ Ware sei jedoch ab Werk nicht mehr verfügbar. Es handelt sich demnach um Restbestände der Großhändler, die noch im Umlauf sind. Puren liefere nur noch den Nachfolger aus. Neue Ware ist bereits in den Stärken 50 mg zu 20, 50 und 100 Tabletten sowie zu 100 mg in der Packungsgröße 100 Stück lieferbar. 20 und 50 Tabletten in der höheren Dosierung werden ab nächster Woche lieferbar sein.
Puren erklärt auch die Rabattvertragssituation. Flecainidacetat Puren sei seit 1. April in allen Rabattverträgen gemeldet und könne abgegeben werden. Den Zuschlag hat Flecainidacetat von AOKen, BKKe und weiteren Kassen erhalten. DAK und Knappschaft übernehmen noch bis zum 30. April den Vorgänger Flecainid Puren. „Analog bei der GWQ – hier kann das Vorgänger-Produkt aufgrund der gegebenen Vertragssystematik noch parallel bis 31. Mai abgegeben werden, was eine gleitende Übergangsfrist ermöglicht.“ Mit der AOK konnte Puren einen Exklusivvertrag für Flecainidacetat zu 50 und 100 mg erzielen – Vertragsstart war der 1. April.
Apotheker dürfen im Falle einer Aut-idem-Verordnung nicht vom Vorgänger auf den Nachfolger austauschen, wenn der Kostenträger die AOK ist. Unabhängig davon, ob es firmengleich ist oder nicht. Das Aut-idem-Kreuz hat Vorrang und so muss das Vorgänger-Produkt geliefert werden – und umgekehrt.
Das wohl bekannteste Beispiel dieser Art ist Tamsulosin. Im Handel sind gleich drei Arzneimittel desselben Herstellers: Sun, Ranbaxy und Basics. Auch hier gelten unterschiedliche Rabattverträge und ein Substitutionsverbot bei gesetztem Aut-idem-Kreuz. Ein weiteres Beispiel ist Heumann und Heunet.
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