Eltern müssen entscheiden

FFP2-Coupons für Kinder: Das rät das BMG

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Berlin -

Bis zum 6. März erhalten ALG-II-Empfänger:innen einmalig zehn FFP2-Masken, wobei die Eigenbeteiligung entfällt. Auch Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Bezugsperson leben, erhalten das Informationsschreiben von der Krankenkasse. Hier stellten sich viele Apotheker:innen die Frage, ob sie nun auch zehn Exemplare an die Kinder abgeben sollen, obwohl die Passform unter Umständen nicht gewährleistet ist. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt jetzt die Antwort.

Im Zuge der geänderten Corona-Schutzmaßnahmen erhalten alle ALG-II-Empfänger:innen in Deutschland ein Informationsschreiben, welches die Adressaten berechtigt, bis zum 6. März einmalig zehn Schutzmasken in einer Apotheke entgegenzunehmen. Die Schreiben der Krankenkassen gehen auch an die Kinder der Empfänger:innen – unabhängig vom Alter. „Zu den Anspruchsberechtigten zählen auch Kinder, die mit einer Person, die ALG-II bezieht, in einer Bedarfsgemeinschaft leben“, bestätigt das BMG auf Nachfrage. „Die Kinder erhalten somit auch ein Schreiben.“

Ab sechs Jahren wird das Tragen der Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten empfohlen. Doch welche Masken sollen die Apotheken an Kinder abgegeben? Die Standardmodelle eignen sich nur bedingt: Die Passform sei nicht gut, die Gesamtleckage erhöht, so der Tenor. Die wenigsten Apotheken haben extra Kinder-FFP2-Masken vorrätig.

Das BMG weiß um das Problem mit der Passform: „Die in den Apotheken abgabefähigen Schutzmasken müssen gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Hinsichtlich der Schutzmasken für Kinder ist es leider so, dass es bislang noch keine FFP2-Masken gibt, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen.“ Als Grund sieht das Ministerium den eigentlichen Einsatzzweck an Arbeitsplätzen, beispielsweise bei der Brandbekämpfung und zu Rettungszwecken.

„Die kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 ist die Größe XS. Daher ist es so, dass über die Berechtigungsscheine so kurzfristig leider noch keine den Normen entsprechenden Schutzmasken zur Verfügung stehen“, räumt das BMG ein. Dennoch: Bei Vorlage des Informationsschreibens der Kinder besteht Anspruch auf zehn Masken. „Unabhängig davon steht es den Eltern frei, die Berechtigungsscheine in der Apotheke gegen Schutzmasken für sich selbst einzulösen, um somit auch ihre Kinder zu schützen“, lautet die Antwort des BMG.

Beim Thema Vorlage des Personalausweises verweist das Ministerium darauf, dass die Vorlage des Informationsschreibens und der Abgleich mit dem Schreiben an die Eltern ausreichen sollte. „Da Kinder in der Regel keinen Lichtbildausweis haben, kann bei Kindern die Vorlage eines Lichtbildausweises nicht gefordert werden. Vielmehr sollte für diesen Fall der Ausweis des Erziehungsberechtigten ausreichen. In der Praxis wird es wohl so sein, dass eine erziehungsberechtigte Person mit ihrem Informationsschreiben und auch dem der Kinder in die Apotheke geht. Laut Anschrift müsste in der Regel erkennbar sein, dass es sich um eine Familie handelt.“

Pädiater sowie der Kinderschutzbund empfehlen OP-Masken für Kinder und raten vom Tragen einer FFP2-Maske eher ab. „Eine Maske sollte nur bei wachen Kindern verwendet werden und nicht bei Kindern unter zwei Jahren, nicht bei schweren Atemproblemen, wenn die Kinder die Maske nicht ohne Hilfe entfernen können oder wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, ihrer intellektuellen Reife oder wegen Verhaltensauffälligkeiten diese nicht bestimmungsgemäß einsetzen können“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ).

„Gesunde Kinder ab zehn Jahren können lernen, sicher und effektiv selbständig mit einer Maske umzugehen. Sie sollten wissen, wie und wann sie die Maske wieder abnehmen können, auch um die Tragezeit zu begrenzen. Kinder ab sechs Jahren können optional eine Maske tragen, aber sie sollten nicht dazu gezwungen werden und sie sollten sie jederzeit abnehmen können, wenn sie dies möchten. Für Kinder ab sechs Jahren ist eine größenadaptierte chirurgische Maske (evtl. mit Bemalung) die vernünftigste Lösung“, heißt es weiter.

 

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