Klosterfrau reagiert nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgehend: Femannose N könne weiter abverkauft werden, versichert der Hersteller. Und für die Zukunft ist schon ein Nachfolgeprodukt am Start.
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte gegen den Vertrieb von Femannose N als Medizinprodukt geklagt. Der EuGH bestätigte nun die Auffassung des VSW, dass das Produkt aufgrund einer möglichen pharmakologischen Wirkung von einem zulassungspflichtigen Arzneimittel einzustufen sei.
„Wichtig zu wissen ist, dass der Rechtsstreit mit der Bewertung des EuGH nicht rechtskräftig entschieden ist“, so Klosterfrau in einer Stellungnahme. Das letzte Wort habe der Bundesgerichtshof (BGH). „Und wir hoffen, dass dieser nach Bewertung aller Umstände zu einer für uns positiven Entscheidung gelangen wird.“
Bis zur finalen Entscheidung in Karlsruhe sei Femannose N uneingeschränkt verkehrsfähig. „Das heißt, Sie können Femannose N weiterhin bestellen und abverkaufen. Wir werden über die weitere Entwicklung informieren.“
Nichtsdestotrotz sei man auch für die Zukunft bestens vorbereitet und könne Femannose F vorstellen. Dabei ist neben D-Mannose (2 g) auch Preiselbeere enthalten, die ähnlich wie ihre nordamerikanische Verwandte, die Cranberry, wertvolle Proanthocyanidine enthalte und seit Jahrhunderten für ihre gesundheitsfördernden Eigenschaften geschätzt werde. Das Nachfolgeprodukt wird als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.
Durch die Möglichkeit zum Abverkauf sei ein reibungsloser Übergang gewährleistet. „Seien Sie versichert, dass wir Ihnen weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite stehen – denn Femannose wird sich auch in Zukunft lohnen.“