Insolvenzverfahren

Ex-Juvalis-Apotheker: Krisensitzung der Gläubiger

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Berlin -

Im Insolvenzverfahren des ehemaligen Juvalis-Apothekers Stefan Hülsmann treffen sich die Gläubiger Ende des Monats zu einer besonderen Versammlung. Es geht um einen Anfechtungsanspruch mit einem „erheblichen Streitwert“. Im schlimmsten Fall droht ein Rechtsstreit mit einem Gläubiger. In dem Insolvenzverfahren geht es nicht um das Versandgeschäft, sondern die mittlerweile geschlossene stationäre Apotheke.

Hülsmann stieg 2007 in das Versandgeschäft ein. Im vergangenen Jahr verkaufte er Domain, Marke und Kundenstamm als Teil seiner wirtschaftlichen Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens an Apothekerin Kirsten Fritsch. Juvalis wird seither über die Apotheke im Paunsdorf Center weitergeführt. Fritsch betreibt auch Apo-Discounter. Hülsmann wollte sich mit dem Verkauf der Versandsparte sanieren.

Die „Blaue Apotheke“ in Bernburg ist mittlerweile geschlossen. Das Vor-Ort-Geschäft lief für den einstigen Versandapotheker nur nebenher. Für den Standort wurde im Insolvenzverfahren kein Nachfolger gefunden. Ein Grund war die Lage. Letztlich hätten zu wenig Kunden die Apotheke ohne direkten Parkplatzanschluss in der Fußgängerzone angesteuert, vielen seien zur Konkurrenz gegangen. Auch gab es Konkurrenz: Eine weniger als 100 Meter entfernte Apotheke etwa verfügt über Parkplätze vor der Tür.

Die Blaue Apotheke war nur ein Teilbereich des Insolvenzverfahrens. Hülsmann versucht, ein Sanierungskonzept mit einer anderen Tätigkeit zu erstellen. In der Branche will er bleiben und weiter wirtschaftlich tätig sein. Die Tätigkeit als angestellter Apotheker komme für ihn jedoch nicht in Frage. Details zu seinen Plänen sind nicht bekannt.

Allgemein ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eine komplexe Angelegenheit. Momentan geht es darum, genug Geld für die Fortführung des Verfahrens zu sichern. Die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen beziehungsweise der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten reicht dem Sachwalter zufolge möglicherweise nicht aus. Doch es gibt einen Ausweg.

Für den 21. Juni wurde vor dem Amtsgericht Magdeburg eine besonderen Gläubigerversammlung berufen. Entschieden werden soll über eine Aufnahme eines Rechtsstreits oder den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung beziehungsweise zur Vermeiden einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Anfechtungsanspruch bezieht sich auf einen großen Gläubiger, zu denen Großhändler, Lieferanten, Vermieter oder das Finanzamt zählen können.

Um wen es sich konkret handelt, wollen die Vertreter der Sachwaltung nicht mitteilen. „Wir gehen davon aus, dass ein Vergleich geschlossen wird“, sagt Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst von der Rechtsberatung Buchalik Brömmekamp, die das Verfahren begleitet. Doch man könne dem nicht vorgreifen. Das Insolvenzverfahren sieht er nicht in Gefahr.

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