5 Jahre und 9 Monate

Ex-AvP-Chef Wettstein zu Haftstrafe verurteilt

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Berlin -

Der ehemalige AvP-Chef Mathias Wettstein muss ins Gefängnis: Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. In dem Prozess ging es um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Rechenzentrums ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem abgetrennten Verfahren gegen ihn sowie weitere Personen.

Wettstein hatte die ihm zur Last gelegte Steuerhinterziehung bei der mündlichen Verhandlung der Sache nach eingeräumt, ohne sich weiter zu Details zu äußern. Im Prozess ging es auch um die Frage, inwiefern die Steuerhinterziehung in Einzelfällen bereits als vollendet gelten musste – wenn also der Steuervorteil eintritt. Im Strafrecht wird häufig auf den „95 Prozent Zeitpunkt“ abgestellt, gemeint ist die abgeschlossene Veranlagungsarbeit durch das Finanzamt.

Das Gericht sah die Schuld als bewiesen an: Wettstein wurde wegen sieben Fällen von Steuerhinterziehung sowie einem weiteren Fall versuchte Steuerhinterziehung verurteilt. Der Ex-AvP-Chef kann gegen die Entscheidung noch Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

Der hinterzogene Betrag soll sich nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf 8,8 Millionen Euro belaufen haben. Bei AvP soll es versteckte Gewinnausschüttungen in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro gegeben haben.

Die Höhe der Strafe hängt in Steuerverfahren auch davon ab, inwieweit die Steuerschuld beglichen werden kann. Hierzu sind noch keine Details bekannt, das Gericht bestätigte nur das verhängte Strafmaß. Nach draußen gedrungen war lediglich, dass Wettstein über einen Steuerberater und Rechtsanwalt versucht hatte, Geld zu beschaffen. Allein der Verkauf seiner Villa in Düsseldorf soll 7 Millionen Euro eingebracht haben. Auch die Immobilie in der Simrockstraße, Sitz der AvP Service AG, deren alleiniger Gesellschafter Wettstein ist, soll schon veräußert worden sein.

Im Steuerprozess war auch der ehemailge AvP-Geschäftsführer Rolf Clemens als Zeuge vernommen worden. Auch gegen ihn wird im Zusammenhang mit der Pleite des Rechenzentrums ermittelt. Zwar wurde er knapp eine Stunde von den Richtern befragt, an den entscheidenden Punkten ging er aber nicht ins Detail. Die anderen vier Beschuldigten im „Hauptverfahren“ haben erst gar nicht ausgesagt.

Als Zeuge ausgesagt hate noch Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos, der in seinen Berichten selbst auf einige Ungereimtheiten in der Buchführung von AvP hingewiesen hatte. Er wurde vom Gericht gebeten, die Historie einzuordnen und einen Überblick über die Gruppe zu gewähren. Konkret wurde er dann nach der Höhe der Entnahmen befragt. Das Gericht interessierte, wie diese Entnahmen jeweils konkret verbucht wurden.

Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im Januar bekannt gegeben, dass gegen insgesamt fünf Beschuldigte aus der Führungsebene der Unternehmensgruppe sowie Mitarbeiter ermittelt wird, darunter Wettstein und Clemens. Es geht es um den Verdacht der Insolvenzverschleppung und Bankrott, Bilanz- und Urkundenfälschung, Betrug sowie Untreue. Einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge laufen die Ermittlungen noch, Anklage bei Gericht wurde also noch nicht erhoben.

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