Der 1999 gegründete Parallelimporteur Europharma DK hat im Februar selbst Konkurs angemeldet. Das dänische Unternehmen hatte auch den deutschen Markt mit Arzneimitteln versorgt. Apotheken bleiben nun auf den Herstellerabschlägen sitzen.
Das Kerngeschäft von Europharma DK lag im Parallelimport von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus EU-Ländern. Zum Portfolio zählten vor allem Hochpreiser wie Abilify, Kivexa, Exelon, Glivec, Forsteo, Simponi, Vfend oder Cymbalta. Das Unternehmen mit Sitz in Esbjerk packte die Arzneimittel selbst um und verkaufte diese dann nach Deutschland, Dänemark und Schweden.
Im Dezember 2016 wurden die Räume von Europharma DK auf Anregen eines Whistleblowers von der dänischen Arzneimittelbehörde (DKMA) untersucht und dem Parallelimporteur die Herstellererlaubnis teilweise entzogen. Das Unternehmen soll beispielsweise Verfallsdaten im Zuge der Umverpackung manipuliert haben. Daraufhin wurde die GMP-Zertifikation entzogen und Europharma durfte keine selbst umverpackten Präparate in den Markt bringen.
Aus Esbjerk durften nur noch Arzneimittel in Umlauf gebracht werden, die nicht selbst verpackt wurden. Im Februar 2017 wurde ein neuer CEO bestellt und Abacus zur Umverpackung ins Boot geholt. So durfte Europharma nur Ware, die von Abacus umverpackt und freigegeben wurde, in den Verkehr bringen.
Nur kurze Zeit später meldete Europharma jedoch Konkurs an. Als im Januar die Herstellungserlaubnis entzogen wurde, hätten die meisten deutsche Großhändler ohnehin keine Arzneimittel von Europharma bestellt, weiß ein Insider. Unter den deutschen Reimporteuren spielte Europharma eine eher untergeordnete Rolle.
In der Vergangenheit hatten einige Kassen wie die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost Rabattverträge mit dem dänischen Parallelimporteur geschlossen. Aripiprazol war beispielsweise unter Vertrag.
Aktuell kann jedoch keine Ware mehr über den Großhandel bezogen werden. Haben Apotheker aber noch Ware des Parallelimporteurs im Bestand und geben diese zu Lasten der Kassen ab, bleiben sie auf den Herstellerabschlägen sitzen. Denn nach § 130a Absatz 1, 2, 3a und 3b Sozialgesetzbuch (SGB V) zahlen die Apotheken an die Krankenkassen für zu ihren Lasten abgerechnete Fertigarzneimittel Herstellerabschläge. Die pharmazeutischen Unternehmer wiederum sind verpflichtet, den Apotheken diesen Abschlag zu erstatten. Aufgrund der Insolvenz scheint jedoch für die Apotheken nichts mehr zu holen zu sein.
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